Diskussion:Kloster Zehdenick

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 93.230.235.73 in Abschnitt Aufnahme in das Stift
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Aufnahme in das Stift[Quelltext bearbeiten]

"Das kurfürstliche, später königliche Amt Zehdenick entschied auch darüber, wer in das Stift aufgenommen wurde ..." Für diese Behauptung bleibt der Verfasser des Artikels den Beleg schuldig. Das Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat, Jahrgang 1798, Anhang, S. 63 sagt dazu: "Die Domina wird von dem Convent gewählt und dem Landesherrn zur Confirmation vorgeschlagen. Die Collation der übrigen Präbenden hängt allein vom Könige ab. Das Jus primariarum precum hat die Königin." --93.230.235.73 07:51, 20. Jun. 2014 (CEST)--93.230.235.73 07:51, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten