Diskussion:Knabenschiessen

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"Geschossen wird mit dem Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee auf eine A-Scheibe mit 6er-Einteilung (5 Schuss) ab. Ab 28 Punkten gibt es einen Preis. Erreichen mehrere Schützen 34 oder 35 Punkte, wird der Schützenkönig im Ausstich am Montag ermittelt." - kann mir jemand erklären, wie man mit 5 Schuss auf eine 6er-Scheibe 34 oder 35 Punkte erreichen soll? bitte korrigieren. --Cú Faoil 14:01, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Auf der Webseite des Knabenschiessen stehts im Reglement: Für jeden "Treffer" auf der Scheibe gibts einen Punkt. --Thierry Pool 22:22, 26. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Das ist doch schon viel klarer - merci! --Cú Faoil 14:25, 1. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Güetli oder gütli?[Quelltext bearbeiten]

Albisgüetli schreibt sich tatsächlich so, wie sich durch einen Blick auf de Katasterkarte unter http://www.giszh.zh.ch/internet/bd/arv/gis/de/home.html feststellen lässtNico b. 15:13, 10. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Diese Diskussion hatten wir schon mehrmals zu "geographischen Objekten": die Landestopographie (Swisstopo) und darauf aufsetzende Systeme (sämtliche kantonalen GIS) verwenden in den Karten seit einigen Jahren explizit lokalsprachliche Bezeichnungen und nicht die Schweizer Schriftsprache. Albisgüetli entspricht "unserer" Dialektaussprache, Albisgütli ist die "korrekte" Schreibweise gemäss Schweizer Schriftsprache und beispielsweise auch bei den VBZ in Verwendung – siehe dazu Endzielanzeigen, Linientafeln und Fahrpläne (elektronisch und auf Papier).
Ich gebe gerne weitere Beispiele aus der Stadt Zürich (oder direkt daran angrenzend), mit der "Swisstopo"-Schreibweise und der in amtlichen Dokumenten (Stadtrat, Gemeinderat, städtische Ämter) verwendeten Schreibweise in Klammern: Cholbenhof (Kolbenhof), Chatzensee (Katzensee, siehe auch Disukssion), Chöschenrüti (Köschenrüti), Chämmeten (Kämmaten), Chäferberg (Käferberg), Äntlisberg (Entlisberg) – das aus einem ersten kurzen Blick in das 50'000er-Kartenblatt Zürich.
Ich weiss nicht ob die Handhabung schon mal grundsätzlich diskutiert wurde – wenn nicht, dann wäre Wikipedia:WikiProjekt Schweiz (resp. zugehörige Diskussionsseite) der Ort dafür – grundsätzlich ist es aber leider so, dass die sogenannten "amtlichen" Karten inzwischen mehr Verwirrung stiften, als dass sie helfen. Frag doch mal Vodimivado, Voyager und Weiacher Geschichte(n) diesbezüglich an. HTH --83.78.9.136 03:41, 11. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
PS, dass es auch anders geht zeigt übrigens der in Zürich amtlich verwendete Zürcher Stadtplan von Orell Füssli (in Zusammenarbeit mit dem Stadtzürcher Vermessungsamt) im 20'000er-Massstab, mit der VBZ-Liniennetz im 15'000er-Massstab auf der Rückseite (jeweils an VBZ-Haltestellen ausgehängt). Auf dieser Karte werden für alle meine oben aufgeführten Beispiele die schriftsprachlichen Bezeichnugnen verwendet, in vorliegendem Fall: Albisgütli ohne das Binnen-E. --83.78.9.136 03:47, 11. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Kannst du für mich als zugewanderten Nordschwaben mal kurz erklären, wo die "korrekte Schreibweise gemäss Schweizer Schriftsprache" geregelt ist? Gibt es da überhaupt etwas Verbindliches?--Nico b. 08:43, 11. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
«Gütli» ist aber auch nicht Schriftsprache, da liegt die VBZ ziemlich falsch. Schriftsprache wäre Gütlein oder Gütchen. Es gibt keine dialektale Mischform.

Geregelt ist das, jeweils im Duden mit: in der Schweiz darf man ... Müesli darf man auch nur in Deutschland Müsli nennen. In der Schweiz bedeutet das was anderes.-- visi-on 17:16, 11. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Duden regelt doch aber keine Eigennamen! Wenn eine Schweizer Stadt eine Strasse "Schisgässli" nennt, dann ist das der Name und fertig, ganz egal, wie man das in Deutschland oder sonstwo schreiben würde.
Ich will hier nun wirklich nicht schweizerischer als die Schweizer sein, aber ich würde das gerne mal grundsätzlich klären.--Nico b. 17:36, 11. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der Punkt ist nun aber der, dass die VBZ einen Fehler bei der Übertragung ins Schriftdeutsche gemacht hat. Entweder man nimmt wie du sagst den Eigennamen oder man überträgt in korrekt in das kleine Gut am Albis. Zürcher werden auch nicht gerne auf Rechtschreibfehler aufmerksam gemacht. Ich denke «Albisgüetli» wäre hier korrekt, weil «Gütli» eine fehlerhafte Übertragung ins Schriftdeutsche ist und kein Mensch Albisgütlein verstehen würde. Grundsätzlich kann man das schlecht regeln. Aber wer würde unter Lauskamm den Lyskamm vermuten. ENtlisberg ist übrigens auch so eine fragwürdige Übertragung, die man warscheinlich eher unteer alternativer Schreibweise abhakt.-- visi-on 18:00, 11. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lokale Feiertage[Quelltext bearbeiten]

Das Kantonale Gesetz sieht vor, dass Gemeinden bis zu einem zusätzlichen Feiertag bestimmen können. In Zürich sind das zwei Halbtage für Knabenschiessen und Sechseläuten. In Winterthur der Fasnachtsmontag usw. -- visi-on 17:33, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Meines Wissens können Gemeinden nur dann "echte", also den Sonntagen gleichgestellte Feiertage gem. Art. 20a ArG festlegen, wenn das kantonale Gesetz dies ausdrücklich vorsieht - beispielsweise gilt das für die Kirchenpatronatsfeste in den Kantonen Schwyz, Luzern und Solothurn. Im Zürich sind solche Feiertage hingegen nicht den Sonntagen gleichgestellt (das gilt in den betreffenden Gemeinden auch für Fasnachtsmontag, Hilari usw.) und werden oft als "nicht gesetzlich anerkannte Feiertage" bezeichnet. Zumindest
geben diese Auskunft. --PIGSgrame (Diskussion | Beiträge) 18:06, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Tja es ist eben nicht jeder Feiertag ein Sonntag vor dem Herrn, dies noch zum historischen Hintergrund. Trotzdem ist dieser nicht dem Sonntag gleichgestellte Feiertag offiziell. -- visi-on 18:45, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]