Diskussion:Koadjutor

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Es fehlen Hinweise auf den Gebrauch des Begriffes Koadjutor in frühern Zeiten, wo es ganz klar den Koadjutor mit und ohne Nachfolgerecht gab.

R. Springohlz

Verhältnis zur Bischofswahl (röm.-kath.)[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wenn im Artikel deutlicher herausgearbeitet werden könnte, ob ein Koadjutor vom Papst "frei" ernannt werden kann oder ob er diesbezüglich - wie in vielen Bistümern aufgrund diverser Konkordate - an Vorgaben gebunden ist. Wenn dies nicht der Fall ist, könnte theoretisch durch die Ernennung eines Koadjutoren die Wahl eines "unliebsamen" Bischofs durch das Domkapitel verhindert werden. Erfurter63 00:05, 10. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Koadjutorvikar[Quelltext bearbeiten]

Beim Artikel über das Titularbistum Abrittum wird unterschieden zwischen einem Apostolischen Koadjutorvikar und einem Apostolischen Vikar und auf diesen Artikel verlinkt, ohne dass der Begriff Koadjutorvikar hier behandelt wird. Die gesonderte Nennung deutet darauf hin, dass es sich tatsächlich um zwei Funktionen handelt. Aber welche? Ist der Koadjutorvikar der Vikar des Koadjutors (eines Bischofs) oder der Koadjutor eines (Bischofs-)Vikars oder welche sonstig denkbare Situation ist gemeint? --Josef Moser (Diskussion) 14:23, 13. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]