Diskussion:Koalitionsfreiheit

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Karsten11 in Abschnitt Werkstätten für behinderte Menschen
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213.196.196.213 schrieb auf der Artikelseite:

Bewertung: Es kommt in dieser Darstellung zu kurz und verdient erwähnt zu werden, daß das Grundgesetz diesen Begriff, der seit der Einführung von Gewerbe- und Koalitionsfreiheit durch die Gewerbeordnung 1869 üblich ist, vermeidet, und daß es die Begriffe "Arbeitnehmer" und "Arbeitgeber" sowie die für deren Vereinigungen üblichen Begriffe "Gewerkschaften" und "Arbeitgeberverbände" vermeidet. Es verdient beachtet zu werden, daß der konfrontative Antagonismus Arbeitgeberverbände versus Arbeitnehmerverbände, den die Tarifautonomie impliziert, von Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht vorausgesetzt wird. Der Begriff der "Koalition" ist Art. 9 Abs. 3 GG absichtsvoll ersetzt durch die Bezeichnung: "Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen". Nicht schon oder alleine dadurch, daß sich eine Vereindigung "Gewerkschaft" oder "Arbeitgeberverband" nennt, sondern erst dadurch, daß sie erkennbar "zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" taugt, erfüllt sie die Schutzvoraussetzungen des Art. 9 Abs. 3 GG. [etceterumcenseo]

-- JensMueller 19:00, 26. Jul 2004 (CEST)

FAZ[Quelltext bearbeiten]

13.Dezember 2007 Glosse Feuilleton Richtig, weil falsch, Lorenz Jäger: „Andere Fehler sind gar nicht falsch. Zur „Koalitionsfreiheit“ erklärten manche, sie sei ein „Menschenrecht“ - aber warum soll diese Antwort verfehlt sein, wo sie doch gerade so bei Wikipedia steht, mit Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention?“ [1] -- Cherubino 17:57, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Der folgende Satz ist erklärungsbedürftig: "Als Doppelgrundrecht schützt es die individuelle, wie auch kollektive Koalitionsfreiheit. Es wirkt unmittelbar auch zwischen Privaten, meistens den Arbeitsvertragsparteien. Damit ist es das einzige Grundrecht mit unmittelbarer Drittwirkung."

Was ist Doppelgrundrecht?
Was ist die Differenz zwischen individuellem und kollektivem KR?
Zwischen wen sonst als den Arbeitsvertragspareien?
FelMol 15:07, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Lieber Cvdr. Sei mir nicht böse, wenn ich Deine Edits etwas beargeitet und verschlankt habe. Aus folgenden Gründen: 1. Enzyklopädischer Stil ohne Schnörkel und Redundanzen. 2. Das ist hier kein arbeitsrechtliches Seminar. - Dass ein Arbeitgeber auch gew. Unorganisierten Löhne in Anlehnung oder in Höhe des Tarifvertrags zahlen darf, versteht sich von selbst. --FelMol 21:45, 31. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Bitte diskutiere, bevor Du wieder revertierst. Es ist trivial, dass AG gewerkschaftlich Unorganisierten auch den Tariflohn zahlen dürfen; das ist doch auch verbreitete Praxis.--FelMol 00:09, 1. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Neg. Koalitionsfreiheit[Quelltext bearbeiten]

Ich habe Deinen Edit revertiert, weil das Bsp. England hier für neg. KF nicht sachgemäß ist - im brit. Arbeitsrecht gibt es so etwas nicht. Vorstöße von Gewerkschaften, die nicht realisiert wurden, sind hier irrelevant. Alle Gewerkschaften würden gern Closed Shops haben - Alle Unternehmer würden gern Preisabsprachen treffen - so what? FelMol 15:31, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten

PS. Schau mal unter Closed Shop, da findest Du die spezifische Information für England. FelMol 16:26, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Hier im Artikel (auch wenn er leider deutschlandlastig ist), geht es nicht um Koalitionsfreiheit in Deutschland sondern um Koalitionsfreiheit. Closed Shop ist ein bekanntes/das bekannteste Beispiel von nicht bestehender negativer Koalitionsfreiheit. Gerne freue ich mich über Vorschläge, wie wir das darstellen. Ich stimme zu, dass der Platz im Deutschland-Teil nicht wirklich passte. Aufnehmen unter "Geschichte" oder in einem neuen Abschnitt "Vereinigtes Königreich"?
Ja, alle Gewerkschaften würden gerne Closed Shops haben. Aber nur wenige sind so frech und versuchen es. Aber wo ist der Grund, diese Info (dass es (vergeblich) versucht wurde) wegzulassen?Karsten11 17:36, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Weil es immer wieder solche Versuche gegeben hat und sie festhalten zu wollen, uns in eine schlechte Unendlicheit führen würden. Mit Deinen letzten Ergänzungen bin ich sehr einverstanden, sie stellen eine Verbesserung des Artikels dar. Gruß:--FelMol 18:31, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Wenn es immer wieder solche Versuche gegeben hat, gehört dies in den Artikel. Ich glaube dies (zumindest auf Deutschland bezogen) aber nicht. Hast Du Quellen hierfür? Und nochmal zum Closed Shop. Wohin damit?Karsten11 20:15, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Es macht nun wirklich keinen Sinn, in der Zeit vor Mr. Thatchers Gesetzgebung in Großbriannien von negativer Koalitionsfreiheit zu sprechen. Das ist eine deutsche Rechtskonstruktion. Der Closed Shop beruhte auf bilateralen Vereinbarungen und wurden rechtlich nicht beanstandet, gegen sie konnte auch keiner klagen. FelMol 20:59, 4. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Nochmal: Wir beschreiben hier nicht deutsches Recht, sondern ein Rechtsprinzip. Das negative Koalitionsfreiheit in Großbriannien bis zu Thatcher Reformen nicht bestand ist klar. Genau das habe ich geschrieben. Genauso wie positive Koalitionsfreiheit in Großbriannien bis 1824/5 nicht bestand. Du kannst nicht die Darstellung negativer Koalitionsfreiheit auf Deutschland beschränken.Karsten11 21:48, 4. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Bitte nicht unhistorisch werden. Die Briten haben eine andere Rechtstradition. Closed Shops gab es schon viel früher, wie bei den Webbs nachzulesen. Das Prinzip negative Koalitionsfreiheit kann auf diese Tradition nicht einfach übergestülpt werden. Ich denke aber, dass die jetzige Formulierung Konsens findet. FelMol 22:20, 4. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Prima, danke.Karsten11 11:54, 5. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Werkstätten für behinderte Menschen[Quelltext bearbeiten]

Analog zu dem Abschnitt "Gefangenengewerkschaft" wäre eine Erläuterung interessant, warum die Koalitionsfreiheit incl. Streikrecht angeblich nicht für die in WfBMen Beschäftigten gelten soll. --JensMueller (Diskussion) 22:04, 20. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Ein formelles Verbot der Koalitionsfreiheit incl. Streikrecht kenne ich jetzt nicht. Materiell ist zunächst einmal § 222 SGB IX einschlägig. Danach sind Behinderte Menschen in WfBM keine Arbeitnehmer sondern Arbeitnehmerähnliche Personen. Die Regelungen für Arbeitnehmer sind damit nicht anwendbar (so gibt es z.B. keinen Betriebsrat sondern einen Werkstattrat, sie erhalten keinen Mindestlohn etc.). Eine deutliche Einschränkung der Koalitionsfreiheit ergibt sich daraus, dass Behinderte Menschen nach § 220 SGB IX grundsätzlich einen Anspruch auf eine Aufnahme in die WfBM haben. Eine Aussperrung verbietet sich damit. Eine Bildung von Gewerkschaften oder ein Streik ist davon unberührt. Inhaltlich ist ein Streik aber natürlich unsinnig. Das Entgelt ergibt sich aus der Werkstättenverordnung. Über einen Streik ist es daher nicht möglich, das Entgelt zu verbessern. Und auch ökonomisch ergibt ein Streik keinen Sinn: Die Produktivität der Behinderten Menschen Werkstätten ist ja gerade so niedrig, dass sie auf dem Arbeitsmarkt nicht unterkommen. Die Werkstätten sind daher ein Zuschussgeschäft. Wenn die Werkstatt daher bestreikt würde, spart der Betreiber Geld. Seine Bereitschaft Forderungen nachzugeben, würde daher durch einen Streik nicht erhöht.--Karsten11 (Diskussion) 09:44, 21. Jun. 2023 (CEST)Beantworten