Diskussion:Kodifikation

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Das schweizerische ZGB kann keinesfalls als Gesetzbuch in pandektistischer Tradtion gelten. Gerade im Gegenteil lehnte Eugen Huber als Begründer und Germanist die Begriffsjurisprudenz ab und gestaltete das ZGB mit einer volkstümlichen Terminologie -- Iusfull 14:34, 11. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Kodifikation en Detail bitte[Quelltext bearbeiten]

Die Kodifikation umfasst nicht nur eine Systematisierung, viel wesentlicher ist die allgemein gültige Sinnform.

Beispiel: die Körperverletzung kann ebenfalls auf emotionale Versehrungen angewendet werden, da sie zum einen willentlich zugefügt werden, wie die autoritäre Erziehung Angst als Maßregelung auch bei lässlichen Verstössen vornimmt, nur um sich an der Machtlust zu ergöttern. Oder Ehrfurcht vor Gott zu erzwingen. zum anderen körperlichen Behinderungen zur Folgen haben kann, und oft hat.

Führte zu GG. Artikel 2 die körperliche und seelische Unversehrtheit ist ein Grundrecht.

Oder:

Das Inzestverbot entsteht aus dem Streben nach Gesundheit, daraus folgt ebenso die Freiheit der Liebe, da Liebe rein medizinisch eine Partnerfindung im genetischen Sinn darstellen kann, und diesem Instinkt eine über Besitzstandsehen angesiedelte Erhaltungszuchtvariable erwächst.

Inzestverbot->Zwangseheverbot->Gemischtrassenehen zulässig (Bastardisierung als Antiinzeststandard)-> Nationalgrenzen im wesentlich Unzulässig; da Freizügigkeit die Erhaltungzucht sichert(siehe Verhältnis Österreich Schweiz Deutschland merhstaatlichkeit gegen explizites Mehrstaatigkeitsvermeidungsgebot->Nazilantentum).

Übergeordnete Sinnform bricht explizites Sonderrecht grundsätzlich, oder sogar per se, wenn es der Sinn gebietet.

Implikation das Systematisierung reichen würde, wäre grundordnungsschädigend. und zudem Lambdakalkül-Rechtskern fern. (Listen mit Vorverarbeitungsanweisungen, Kodex zur Kodexlesung. »höhere oder eingehende« Rechtsphilosophie.)

Ein Söldnerschwein tötet nie, weil er nur fürs(beim) Überleben bezahlt wird, ausser sein Überleben hängt vom absoluten Nichtleben einer Person ab. Andernfalls ist töten Überlebensschädigend. (Blutrache und so Zeugs)

--Söldnerschwein_/()/)

Kompilation u.a.[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel war in einem nicht nachvollziehbaren Zustand und ist auch jetzt noch schwach. Die Kodifikation gegenüber der Kompilation als Gegensatz abzugrenzen ist Unsinn, denn auch eine Kompilation kann eine Kodifikation sein. Also das muss weiter überarbeitet werden. Gleiches gilt für die in den luftleeren Raum geschossenen Gruppeneinteilungen nach Natur- und Pandektenrecht. Das gehört deutlich ausgearbeitet. Die Einleitung ist jetzt dafür prägnant.--Stephan Klage (Diskussion) 19:55, 21. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]