Diskussion:Kollegiatstift

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Letzter Kommentar: vor 19 Tagen von Vingerhuth in Abschnitt Säkular- vs. regulierte Kanoniker
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Kollegialstift[Quelltext bearbeiten]

Ist Kollegialstift ein Synonym zu Kollegiatstift oder eine unerwünschte Falschschreibungsweiterleitung? --Fomafix 12:22, 18. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ist eine Falschschreibung, danke für den Hinweis --JWBE 14:58, 18. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Ich habe die Kollegialstift entlinkt und löschen lassen. --Fomafix 15:39, 18. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Eigentumsverhältnisse und Wohnort[Quelltext bearbeiten]

Der zentrale Unterschied zu mönchischen Gemeinschaften ist doch die politische Status- und die Eigentumsfrage. Ein Stiftsherr hat, neben seiner auch und gerade im Stift betonten höheren Herkunft, sein Privateigentum und in der Regel einen eigenen Wohnplatz, also ggf. ein Stadtgut oder sogar einen Herrenhof. Aus diesem Grund sind die Eigentumsverhältnisse in Ansbach besonders vielfältig gewesen. --89.14.244.17 23:47, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Warum kein Abschnitt "Geschichte"?[Quelltext bearbeiten]

Insbesondere Kollegiatstifte zeichneten sich zumindest z.T. doch auch sogar mit einer eigenen Gerichtsbarkeit aus, siehe z.B. Fürstpropstei Berchtesgaden. --HerrZog (Diskussion) 16:56, 4. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Eine wie auch immer geartete gemeinsame Geschichte ist ein sehr schwieriges Unterfangen. Man könnte allenfalls den Moraw-Artikel über die Typologie heranziehen. Aber selbst die ist nicht vollständig anwendbar. Die Fürstpropstei ist insofern eine seltene Ausnahme, dass es sich hier um ein eigenes Territorium handelt. Man sollte sich daher bei dem Artikel zunächst weiterhin um eine vernünftige Zustandsbeschreibung kümmern. Das ist zumindest schaffbar. Viele Grüße --JWBE (Diskussion) 22:19, 4. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Naja, auch die Kollegiatstifte, die nicht gefürstet wurden, waren z.B. als Reichsstifte bereits nahezu autonom in ihrer Gerichtsbarkeit bis etwa 1803. Und dies zu erwähnen hindert ja nicht daran, sich weiterhin um "eine vernünftige Zustandsbeschreibung" zu kümmern, oder? --HerrZog (Diskussion) 15:01, 5. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Frauen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behandelt bisher das Thema nur Männer betreffend. Es gab jedoch auch Kollegiatstifte für Frauen, die Frauenstifte, in denen Kanonissen lebten, die von Nonnen deutlich abzugrenzen sind. Diese werden in diesem Artikel hier bisher überhaupt noch nicht erwähnt. --Neitram  12:58, 26. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Ist jetzt als Satz in der Einführung und als Verweis drin. VG, Schelm (Diskussion) 11:51, 13. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Reverts[Quelltext bearbeiten]

@RoBri: Gemäß WP:WL#Ergänzung sind WL-Lemmata im Zielartikel zu fetten, was hier auch allerorten korrekt so gehandhabt wird …--2A0A:A540:D228:0:D155:BB7D:4D35:D327 17:32, 16. Dez. 2021 (CET)Beantworten

+ 1, das sehe ich genauso. Die Fettung ist sinnvoll.--Der wahre Jakob (Diskussion) 17:40, 16. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ok. @Gmünder: dito? --Roger (Diskussion) 17:46, 16. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Bestenfalls bekommen wir die gefetteten Begriffe noch in der Einleitung unter. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 17:51, 16. Dez. 2021 (CET)Beantworten
WP:WL#Ergänzung unterscheidet nicht zwischen "bestenfalls" und "schlechterenfalls", nicht zwischen Nennung in der Einleitung und im Artikeltext.--Der wahre Jakob (Diskussion) 17:56, 16. Dez. 2021 (CET)Beantworten
(BK) Richtig! Danke Dir herzlich, Der wahre Jakob. (Diese Diskussion wäre spätestens nach einem kurzen Blick in die verlinkte Richtlinie mit etwas Wohlwollen vermeidbar gewesen …)--2A0A:A540:D228:0:D155:BB7D:4D35:D327 18:09, 16. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Deswegen sagte ich bestenfalls ;-). Ich halte es für sehr viel Fettung für den kurzen Artikel. Aber es ist offensichtlich konventionskonform, daher stell ich mich nicht dagegen. Schöne Grüße --Gmünder (Diskussion) 18:07, 16. Dez. 2021 (CET)Beantworten

 Info: Erledigt.--2A0A:A540:D228:0:D155:BB7D:4D35:D327 18:12, 16. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Säkular- vs. regulierte Kanoniker[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel liest sich so, als würden Chorherrenstifte immer "weltlich" sein und immer aus Säkularkanonikern bestehen. Das widerspricht nach meinem Verständnis dem Artikel über Kanoniker, nach dem Chorherrenstifte sowohl aus Säkular- wie auch regulierten Kanonikern bestehen konnten. Konkretes Beispiel: Die Marienkirche in Gelnhausen bis zur Reformation eine Kollegiatsstiftskirche mit Chorherren des Prämonstratenserordens, also Regularkanonikern. --Vingerhuth (Diskussion) 13:01, 12. Apr. 2024 (CEST)Beantworten