Diskussion:Kollusion (Ökonomie)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Finchen171 in Abschnitt Definition von Kollusion
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Ich finde der Begriff "Aktionsparametereinsatzes" sollte definiert werden. Einem Leser ist evtl. die genaue Definition dieses Begriffes nicht bekannt! - mir auch nicht ;-)

Des weiteren ist die Aufzählung im zweiten Abschnitt [...] Kartelle, Kooperationen und Allianzen [...] entweder eine Stilblüte oder überflüssig. Kartelle sind laut dem Artikel für "Kooperationen" eine Organisationsform einer Kooperation. Entweder sollten somit die Formen aufgeführt werden, oder einfach nur ein Verweis auf Kooperation selbst sowie Allianzen.

Sollte der Autor oder andere mit einem größeren Fundus an Wissen meine Meinung teilen, würde ich mich über eine Änderung respektive Verbesserun freuen - und die Community sicherlich auch.

Definition von Kollusion[Quelltext bearbeiten]

Mit der hier vorgegebenen Definition von Kollusion bin ich nicht ganz einverstanden. Eine Kollusion kann gemäss dieser sowohl vertraglich als auch nichtvertraglich zustanden kommen. In der deutschen Sprache ist Kollusion aber als "geheimes Einverständnis" definiert.

Stimme zu. Der Begriff kommt aus dem oligopoltheoretischen Vokabular bedeutet "stillschweigende Zusammenarbeit". Dieses ist auch die gängige Bedeutung des englischen Begriffs Collusion bzw. to collude. Finchen171 (23:32, 28. Apr. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten