Diskussion:Komitologie

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 19.12.18.96 in Abschnitt Lemma ändern in "Ausschussverfahren"?
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Veränderung durch Lissabon-Vertrag[Quelltext bearbeiten]

Der Lissabon-Vertrag berührt auch Komitologie-Fragen (Art. 290 bzw. 291) - der Beitrag müsste dementsprechend überarbeitet/akutalisiert werden.

-- Jpmikro 23:38, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis, ich habe jetzt erst mal den "Lissabon-Baustein" in den Artikel gesetzt. Kannst du noch genauer sagen, was sich inhaltlich mit dem Vertrag geändert hat und wo der Artikel überarbeitet werden müsste?--El Duende 11:11, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Verschiedenes[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Link gelöscht, weil er ins Nichts führt

Ist die Beschreibung der Verfahren noch korrekt? In Art 5 Abs 6 1999/468/EG steht qualifizierte Mehrheit. Die VErfahren IIIa und IIIb gibt es meines Wissens nacht nicht mehr.

--> Soweit ich weiß sind die Verfahren nicht mehr aktuell. Müsste dringend überarbeitet werden -- stroehli 16:29, 19. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Allgemeinverständlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens nach werden Komitologie-Ausschüsse vom Rat bestellt. Der Artikeltext ist hierbei einfach zu unklar und vermischt viele unterschiedliche Arten der Komitologie. Hier sollte zunächst einmal die Komitologie innerhalb der EU erklärt werden. Eine einfache und leicht verständliche Definition hat mehr Sinn, statt auf juristische Texte über die präzise Arbeitsweise zu verweisen. --136.173.162.144 17:02, 13. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Der Artikel ist in der Tat zu undifferenziert und zu allgemein gehalten. Zudem ist die Auskunft, die meisten Gesetzesinitiativen kämen vom Europöischen Parlament und Rat irreführen. Die Europäische Kommission als einer Art eigenständiger politische Akteur im europäischen Mehrebenesystem hat hinsichtlich der Gesetzgebung ein Initiativrecht. Durch Initiativen und Vorstöße der Union wird die europäische Politik vorangetrieben. Diese wird dann ihm Rahmen der kommissarischen Ausschusspraxis konkretisiert. (nicht signierter Beitrag von 139.18.251.85 (Diskussion | Beiträge) 11:52, 6. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Allgemeine Begriffsbestimmung an den Anfang statt gleich eine Bedeutung ausführlich beschreiben[Quelltext bearbeiten]

Der Satz, dass C. Northcote Parkinson den Ausdruck "Komitologie" in den 50er-Jahren erstmals verwendet hat (stimmt das?) sollte man an den Anfang des Artikels stellen.

Etwa so: "Komitologie ist die Lehre von der Gestaltung und Arbeit von Komitees, Ausschüssen, Kabinetten und anderen Gremien. Der Begriff Komitologie selbst trat zum ersten Mal in Cyril Northcote Parkinsons Buch „Parkinsons Gesetz und andere Untersuchungen über die Verwaltung“ von 1957 auf. In den 1960er-Jahren wurde der Ausdruck für Gremien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) üblich."

-- Hilmar Sturm 13:04, 26. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 14:49, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Lemma ändern in "Ausschussverfahren"?[Quelltext bearbeiten]

Die EU verwendet auf den eigenen Webseiten die deutschsprachige Bezeichnung "Ausschussverfahren" (siehe [1] und [2]). --19.12.18.96 13:39, 2. Jun. 2023 (CEST)Beantworten