Diskussion:Kommanditist

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 91.40.98.234 in Abschnitt Kommanditeinlage
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gibt es in einer KG Kommanditisten nur mit Stimmrecht, oder sind Kommanditisten auch ohne Stimmrecht möglich?

Das ist abhängig vom Gesellschaftsvertrag. --Dullnraamer 14:44, 11. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Kommanditeinlage[Quelltext bearbeiten]

Ich habe das Wort & Thema "Kommanditeinlage" mal im Text in Klammern eingefügt, ist das so richtig? Weil einerseits ist dieses Wort (fast) überall in der Wikipedia verlinkt, allerdings auf diesen Artikel hier. Andererseits findet man unter diesem Wort nichts direkt über die Sucheingabe. So findet man vielleicht eher den richtigen Artikel. Aber vielleicht sollte man deswegen doch auch besser einen eigenen Artikel daraus machen?... --Philipp Grunwald 13:28, 19. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Hallo,

habe eine Frage zum Thema Kommanditist. Haftet er nach seinem Ausscheiden nachträglich noch für entstandenene Verluste aus der Zeit seiner Mitgliedschaft?


Ja nach dem Ausscheiden tritt eine Nachhaftung in Kraft, die sich über einen Zeitraum von 5 Jahren erstreckt. Nach der Kündigung haftet er also dennoch für jegliche Verbindlichkeiten nach die in den 5 Jahren noch anfallen. (nicht signierter Beitrag von 91.40.98.234 (Diskussion) 12:54, 10. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

GJ[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit 'GJ' gemeint?


Vielleicht ist GJ die Abkürzung für Geschäftsjahr? Bin mir nicht zu 100% sicher! (nicht signierter Beitrag von 89.246.161.151 (Diskussion | Beiträge) 11:42, 14. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Gewinn und Verlust[Quelltext bearbeiten]

"Jedoch nimmt der Kommanditist an dem Gewinn und dem Verlust der Gesellschaft nur bis zum Betrag seines Kapitalanteils und seiner noch rückständigen Kommanditeinlage teil."

Ist das richtig? Was den Verlust betrifft sicherlich. Aber gibt es eine Quelle dafür dass der Kommanditist nur bis zum Betrag seines Kapitalanteils am Gewinn teilnimmt?