Diskussion:Kompetenz (Organisation)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 77.188.54.101 in Abschnitt Literatur
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Die Formulierung für "Antragskompetenz" ist mehr als unglücklich.

"Antragskompetenz: das Recht, von einer anderen, hierzu befugten Stelle über einen Sachverhalt zu entscheiden"

Im Grunde geht es doch darum, dass Anträge an fremde Stelllen formuliert werden dürfen. Dieser Sachverhalt geht aus der Beschreibung nicht hervor. Kann man von einer Stelle über einen Sachverhalt entscheiden? Vielmehr müsste es heißen: das Recht, einer fremden, bzgl. des Sachverhalts befugten Stelle Anweisungen zu erteilen. Noch besser wäre: das Recht, Anträge an fremde Stellen zu erteilen.

Literatur[Quelltext bearbeiten]

hat jmd. Literaturangaben zu der Kompetenzaufteilung? (nicht signierter Beitrag von 77.188.54.101 (Diskussion) 19:54, 8. Jun. 2013 (CEST))Beantworten