Diskussion:Komplizenschaft

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:D2:7F05:FDCD:149D:ABC3:F0EC:DB9A in Abschnitt Artikel bedarf der Erweiterung
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Artikel bedarf der Erweiterung[Quelltext bearbeiten]

Das deutsche Strafrecht kennt den Begriff der Komplizenschaft nicht, sondern unterscheidet zwischen (Mit)tätern und Gehilfen. Kann es sein, dass es sich um einen Begriff des Schweizer Strafrechts handelt? Falls ja, sollte dies im Artikeltext erwähnt und bei der Kategorisierung berücksichtigt werden.

Der Ansatz von Gesa Ziemer ist interessant, aber wohl neu und möglicherweise auch „nur“ eine Theorie. Hier wären weitere Details wünschenswert, insbesondere auch, wie Ziemers Begriffsdeutung von anderen Wissenschaftlern eingeordnet wird.

--Forevermore (Diskussion) 11:12, 30. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Der Ansatz von G.Z. ist viel zu abstrakt beschrieben, um verständlich zu sein. Worum geht es konkret? (nicht signierter Beitrag von 2003:D2:7F05:FDCD:149D:ABC3:F0EC:DB9A (Diskussion) 22:36, 28. Feb. 2022 (CET))Beantworten