Diskussion:Konkurrierende Gesetzgebung

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 77.184.218.186 in Abschnitt Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung
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Dürfen die Länder bundesgesetzliche Regelungslücken schließen, wenn der Bund in diesem Bereich die konkurrierende Gesetzgebung hat? --84.61.29.246 13:35, 28. Nov 2005 (CET)

Kein Fachchinesisch bitte![Quelltext bearbeiten]

Es wäre nett, wenn diesem Artikel eine kurze, prägnante, für jeden verständliche Einleitung vorangestellt würde (und nicht die wortwörtlich vom GG abgekupferte Definition. Das wäre für jeden hilfreich, dem der Begriff an sich zunächst nichts sagt.85.178.56.169

Besser so? --103II 01:00, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung[Quelltext bearbeiten]

Wieso stehen denn da nur so wenige Bereiche? Das ist auf den ersten Blick irreführend. Entweder sollten alle dort stehen (wie in dem Link) oder garkeine. Die Auswahl erscheint auch sehr willkürlich. (nicht signierter Beitrag von 77.184.218.186 (Diskussion | Beiträge) 23:32, 31. Jan. 2010 (CET)) Beantworten