Diskussion:Konkursreiterei

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Semperado in Abschnitt Betreibungsregister
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Der Artikel „Konkursreiterei“ wurde im April 2022 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 29.05.2022; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Strafbarkeit in Staaten der EU, in den USA usw.[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel kann den Eindruck erwecken, die Konkursreiterei sei nur in der Schweiz strafbar, so wie etwa die Geldwäscherei in der Schweiz lange strafbar war, bevor dann die Geldwäsche auch in Deutschland strafbar wurde. Ist das so? - Falls das nicht so sein sollte, - wie sind Polizei und Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz zu tatsächlicher Ermittlung, Verfolgung und Sanktion der Konkursreiterei aufgestellt, - im Unterschied etwa zu Deutschland? --91.11.232.84 10:53, 29. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Alle Staaten haben vergleichbare Straftatbestände, aber sie sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. --Sandstein (Diskussion) 14:23, 29. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Betreibungsregister[Quelltext bearbeiten]

Dass man dem Betreibungsregister einfach und effektiv dadurch entkommt, dass der Sitz gewechselt wird, kann ich mir auch für die Schweiz mit ihren Kantonen nicht vorstellen. Abgesehen davon: Wo sind denn dann die Gläubigerverbände und andere (halb-)öffentliche Institutionen, was tun die Firmenregister? Warum ist das (noch immer) so? Abgesehen davon, dass das geschilderte Verhalten eher an Betrug grenzt. Ich bitte das anhand der konkreten Schweizer Rechtslage noch zu präzisieren.--Josef Moser (Diskussion) 20:24, 29. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Das ist eine Folge davon, dass das Betreibungs- und Konkurswesen kantonal organisiert ist, und jedes Betreibungs- und Konkursamt ein separates Register führt (SchKG Art. 8). Ein Gläubiger müsste also jedes der Dutzende Register einsehen. Das ist wiederum eine Folge des Schweizer Föderalismus. Im Ergebnis absurd, ja, aber offenbar politisch gewollt (diese Situation besteht seit dem Erlass des SchKG 1889). Der Bundesrat lehnte noch 2020 die Einführung schon nur eines landesweiten Betreibungsregisterauszugs ab, das sei zu aufwändig. Gläubigerverbände kenne ich keine. -- Sandstein (Diskussion) 00:36, 30. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Betrug ist das übrigens nicht. Die Konkursreiter täuschen die Geschädigten meist wohl nicht über die schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Unternehmen. Sie kaufen einfach auf Rechnung ein, in der Absicht, diese nicht zu bezahlen. Das ist an sich nicht strafbar. --Sandstein (Diskussion) 00:41, 30. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Dankeschön für die Antwort! Als Österreicher, der mit einem landesweiten elektronischen Exekutions- und Insolvenzregister, einer elektronischen landesweiten Firmenbuchorganisation und offenbar einer anderen Betrugsdefinition arbeiten darf, ist man erstaunt. Allerdings kann ich die Argumentation des Bundesrates, die soweit ich verstehe im Wesentlichen auf eine nicht vorhandene sichere Identifikationsmöglichkeit hinausläuft, durchaus nachvollziehen. Das war auch in Österreich ein großes Problem (und kann es im Grundbuch, wenn Geburtsdatenangaben fehlen, immer noch sein).--Josef Moser (Diskussion) 07:52, 30. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Für die Situation in Deutschland siehe auch hier: Firmenbestattung --Semperado (Diskussion) 21:07, 30. Mai 2022 (CEST)Beantworten