Diskussion:Konnubium

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Jürgen Oetting in Abschnitt Definition zutreffend?
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Definition zutreffend?[Quelltext bearbeiten]

M.E. ist die Definition zu eng bzw. der Ausdruck mehrdeutig. Es dürften mindestens 3 Bedeutungen existieren:

[1] Ehe(gemeinschaft) - so Duden online, Zusatz: veralteter Rechtsausdruck

[2] = Heiratskreis (z.B.: Franz Brendle: Das konfessionelle Zeitalter. Berlin: Akademie Verlag 2010, ISBN 978-3-05-004554-2, S. 104: "Vielmehr betonten Konnubium (Heiratskreis) und soziale Kontakte die Grenzen eines Standes.") D.h. nach meinem Verständnis, das damit abstrakt die Grenzen des Personenkreises, wer mit wem heiraten kann, umschrieben wird. Das Normale dürfte die Heirat innerhalb des gleichen Standes bzw. in Indien in derselben Kaste gewesen sein.

[3] = der konkrete Heiratskreis, der auch mal standesübergreifend gewesen sein mag, wie im Artikel beschrieben.

Im Artikel wird aber der Eindruck erweckt, als wäre [3] die einzige und die Hauptbedeutung im standesübergreifenden Sinn.

--Karl-Hagemann (Diskussion) 16:53, 14. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ziff. 1 sollte aufgenommen werden.
Ziff. 2 und 3 meinen mE dasselbe, "Heiratskreis" - mal in den Grenzen eines Standes, mal über die Grenzen eines Standes. Hier ist der Artikel in der Tat zu präzisieren.

Gruß --Fifat (Diskussion) 01:05, 17. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Im Lexikon zur Soziologie, 5. überarbeitete Auflage, 2011, heißt es zu Konnubium, das sei eine ethnolgische Bezeichnung für geregelte Bindungen zwischen einander ursprünglich fremd oder feindlich gegenüberstehenden Gruppierungen durch Heirat. Gemeint sind damit insbesondere Ehen zwischen Eroberern und Eroberten sowie Einheimischen und Einwanderen. Insofern müsste der Artikel noch ausgebaut werden. Bisher geht es in ihm zu sehr um Aufstieg und Statuserhalt durch Heirat. --Jürgen Oetting (Diskussion) 14:15, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten