Diskussion:Kontaktsperre

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Ist das Gesetz eigentlich nur damals 1977 angewandt worden oder auch noch später, in anderen Fällen? Das geht aus dem Artikel nicht so recht hervor. --AndreasPraefcke ¿! 17:41, 5. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

meines Wissens ist das Gesetz zwar noch in Kraft, aber seitdem nicht wieder angewendet worden. Mir ist kein Fall bekannt, sonst hätte ich ihn in den Artikel geschrieben, als ich ihn angelegt habe. Giro 20:40, 5. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke. Gibt's da eigentlich eine Diskussion bzgl. Grundgesetz-Art. 19 (1)? Das wäre ja bei 30 Jahren und einem Fall direkt nach Verkündung ein klassisches Einzelfallgesetz... Wenn ja, wäre es ganz interessant, im Artikel den einen oder anderen Literaturhinweis dazu zu bekommen. --AndreasPraefcke ¿! 20:46, 5. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
hmm, guter Hinweis. Habe gleich mal kurz "Grundrechtsschutz+Kontaktsperre" gegoogelt, dürftiges Ergebnis. Hoffen wir mal auf einen wkipedianischen Jurastudenten mit entsprechendem Thema für eine Hausarbeit. Giro 21:46, 5. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
habe jetzt eingefügt, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes die Kontaktsperre für 72 Häftlinge verhängt wurde. Mir fiel auf, dass diese Zahl sehr hoch ist (gab es damals tatsächlich soviele inhaftierte RAF-Mitglieder?). Ich halte es für denkbar, dass es bei diesen 72 Fällen auch einige gab, bei denen es um gewöhnliche Kriminalität ging, nicht um terroristische Kriminalität. Dann könnte man schlecht von einem Einzelfallgesetz sprechen. Aber das ist jetzt nur eine Vermutung. Giro 11:38, 15. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Eine Erklärung zur Abgrenzung dazu wäre nicht schlecht. --EinKonstanzer 11:16, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]