Diskussion:Kontaktverbot (Zivilrecht)

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Der Zusatz "Zivilrecht" ist falsch und sollte geändert werden[Quelltext bearbeiten]

Ich bin unzufrieden mit dem Klammerzusatz weil in diesem Artikel auch das polizeiliche Kontaktverbot mitbeandelt wird und dieses im öffentlichen Recht angesiedelt ist. Sinnvoller erschiene es mir, diesen Artikel auf das Grundlemma ohne Klammer zu verschieben und eine BKL II zu schaffen, in der die Kontaktsperre im Strafvollzug und die neuen Regelungen im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes verlinkt werden. Was meint ihr? Grüße --h-stt !? 14:48, 6. Apr. 2020 (CEST)Beantworten