Diskussion:Kontoplünderung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Michaelt1964 in Abschnitt Entlastung Bevollmächtigter
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Entlastung Bevollmächtigter[Quelltext bearbeiten]

Habe einen Absatz angefügt, der gutgläubige Bevollmächtigte gegen böswillige Erben schützen kann. Name der RA-Kanzlei aus Zitiergründen angefügt. Mit dieser verbindet mich kein finanzielles oder sonstiges rechtliches Interesse.
Viele Grüsse Michaelt1964 (Diskussion) 00:16, 28. Dez. 2017 (CET)Beantworten