Diskussion:Kontrolldelikt

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Definition ist unklar[Quelltext bearbeiten]

"Ein Kontrolldelikt ist eine Straftat, deren Auftreten durch Kontrollen von Polizei oder Sicherheitspersonal überhaupt erst festgestellt wird – ohne Kontrolle bleibt sie unbemerkt."

Unbemerkt von wem? Von der Allgemeinheit? Beim Menschenhandel merken die Opfer im Allgemeinen, dass an ihnen eine Straftat verübt wird.

Ausserdem ist nicht klar, ob es hier um individuelle Straftaten oder eher um eine allgemeine Klasifizierung von strafbaren Handlungen geht? Ist z.B. ein Mord ein Kontrolldelikt, wenn weder eine Leiche gefunden noch das Opfer von jemanden vermisst wird? Was ist, wenn ein Ladendieb bei seiner Tat z.B. von Kunden beobachtet wird? Ausserdem kann er bei der nächsten Inventur auffallen. Umweltstraftaten, wie illegales Entsorgen von Abfällen, werden häufig auch ohne Polizeikontrollen von Anwohnern bemerkt. 84.171.104.236 20:31, 20. Jan. 2012 (CET)Beantworten


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 12:20, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten