Diskussion:Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:E8:5F02:9A54:7022:A6E4:77A1:D4EA in Abschnitt Inhalt: Formulierung
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So heißt das auf Deutsch[Quelltext bearbeiten]

Eben nicht. Jedenfalls lese ich es in allen Quellentexten anders (s. z.B. das hier verlinkte Wikisource). Belege? --Asthma 09:06, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Habe auf der Diskussionsseite des Benutzers mal nachgefragt. -- Simplicius 10:19, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
UN-, ILO- etc. -Konventionen heißen auf Amtsdeutsch "Übereinkommen". Ist so. Siehe etwa: http://www.admin.ch/ch/d/sr/i3/0.311.11.de.pdf auch wenn ansonsten die Bezeichnung "Konvention" häufiger ist. Ähnlich mit UN-Komitees, die amtlich "Ausschüsse" sind.
Eine Einschränkung gilt dabei: Da deutsch keine UN-Sprache ist, gibt es keine rechtsgültigen deutschen Übersetzungen. Theoretisch könnte also jeder seine eigene Fassung anfertigen. --Johannes Rohr 11:41, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Du irrst. Die rechtsgültige deutsche Übersetzung ist festgeschrieben im Titel des "Gesetz(es) über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes". Was dein verlinktes PDF belegen soll, außer daß irgendwelche Leute das anders übersetzen, sehe ich nicht. --Asthma 11:58, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Das ist die von der Schweizer Bundesregierung verwendete Übersetzung. Insofern würde Deine Aussage ggf. nur für Deutschland zutreffen, aber auch da wundert mich die Abweichung von der sonstigen Übersetzungspraxis erheblich. --Johannes Rohr 12:07, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Wie auch immer. Bis zum Beweis des Gegenteils bleibt "Konvention" offiziell und die Schweizer Übersetzung nur eine lokale Variante. --Asthma 12:11, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Also, das ist wirklich pipifax und ich habe keine Lust, mich länger damit aufzuhalten. Trotzdem die Frage warum die amtliche Schweizer Übersetzung nicht offiziell sein soll? Siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_311_11.html --Johannes Rohr 12:13, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Noch eine kurze Ergänzung: Weder die deutsche noch die schweizerische Variante ist im Zweifelsfall rechtsverbindlich, siehe Art. X: Diese Konvention, deren chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text gleicherweise massgebend ist, trägt das Datum des 9. Dezember 1948.[1], wobei es schon witzig ist, dass hier beide Varianten durcheinander gehen. Also, verschiebt's meinetwegen zurück. Soll mir wurst sein. Allerdings wäre ich bei den anderen Konventionen (ICERD, CRC, CEDAW, CAT etc.) strikt dagegen, denn die kenne ich im deutschen ausschließlich als "Übereinkommen". --Johannes Rohr 12:23, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Wir bemühen uns doch nur um korrekte Lemmata und Inhalte. -- Simplicius 12:25, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Dann würde ich vorschlagen, im Artikel beide Varianten zu nennen und zudem den Text nicht von der Website einer NGO zu beziehen sondern von einer Regierungsstelle. Beim AA habe ich die Konvention nicht gefunden, bleibt also nur die Seite des Schweizer Bundesrats. --Johannes Rohr 12:36, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Wie sieht das denn hiermit aus? -- Simplicius 12:59, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hmja, per Googlefight wäre wohl die Variante von Johannes Rohr vorzuziehen, von wegen WP:NK und Häufigkeit im allgemeinen Sprachgebrauch und so. --Asthma 13:14, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Allerdings per Google Scholar: 2 für Übereinkommen und 33 für Konvention. --Asthma 13:16, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Es trägt jetzt zwar nicht zur Lösung der Diskussion bei, doch laut UN-Terminologie des offiziellen UN-Übersetzungsdienstes sind beide Bezeichnungen möglich: "Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes" & "Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes". --the one who was addicted (#) 15:05, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Zum offiziellen deutschen Begriff (=Konvention) siehe bundesrecht.juris, aber leider ohne Volltext.--Erzer 16:13, 15. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
IMHO gibt es keine "offiziellen deutschsprachigen" Begriffe, da die Sprache in mehreren Ländern gesprochen wird, und daher - wie in diesem Falle - unterschiedliche Bezeichnungen "offiziell" im Sinne von "amtlich" sein können, je nach Vorliebe der jeweiligen Regierung. Der Übersetzungsdienst der UN lässt hier beide Bezeichnungen gelten.
--the one who was addicted (#) 16:51, 17. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Geburtenraten / Geburten[Quelltext bearbeiten]

Version der IP nach Bundesgesetzblatt Teil II, Nr. 15, 12. August 1954 korrekt, weiterhin kann man eine Geburtenrate nicht verhindern. --Muranyi fe 16:54, 15. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Danke, endlich jemand der das mitbekommt. (nicht signierter Beitrag von BerlinerPhilosoph (Diskussion | Beiträge) 19:13, 15. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Geburtenraten oder Geburten[Quelltext bearbeiten]

Mir scheint hier ein fataler Fehler von "Fröhlicher Türke" begangen worden zu sein, der immer wieder eingefügt wird. Da heißt es nämlich unter Artikel II, d: "Imposing measures intended to prevent births within the group." Da steht eindeutig Geburten und nicht Geburtenraten. Das ist inhaltich ein großer Unterschied. Ich bitte das zu beachten und plausible Argumente dagegen zu hören, die es m.E. nicht gibt! (nicht signierter Beitrag von BerlinerPhilosoph (Diskussion | Beiträge) 19:13, 15. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

gemeint ist die menge und Anzahl (quantität) der geburten. der link zu geburtenziffer vertieft den text und steht nicht im widerspruch dazu. --Fröhlicher Türke
1) Das ist ein Zitat, da darfst du nichts dran verändern, siehe WP:Zitate. 2) Über den bloßen Wortlaut hinausgehende Interpretationen brauchen einen Beleg, siehe WP:Q. --Widerborst 19:36, 15. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Zustimmung! Im unter Fußnote 1 genannten Text des Bundesgesetzblattes finden sich zwei Übersetzungen: 1) Seite 729 "[...] Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, [...] und 2) Seite 730 "[...]Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;[...]" (nicht signierter Beitrag von BerlinerPhilosoph (Diskussion | Beiträge) 19:59, 15. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Von der Generalversammlung der Vereinten Nationen oder der UN-Menschenrechtskommission anerkannte Völkermorde: Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Wie in der Warnmarkierung bereits moniert wird, fehlen – mit einer Ausnahme (Massaker von Sabra und Schatila) – die Belege. Wird es nicht Zeit, diesen Abschnitt zu löschen bzw. nur zu erwähnen, dass das Massaker von Sabra und Schatila am 16. Dezember 1982 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Völkermord anerkannt wurde? --89.204.135.192 17:20, 23. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Wurde jetzt in die Qualitätssicherung eingetragen und als "Belege fehlen" markiert. Bitte nicht mehr zurücksetzen. --LkotehtDiskussion 08:19, 3. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Bei Aufstand der Herero und Nama wurde kürzlich die Behauptung „durch UN als Völkermord anerkannt“ gelöscht – siehe Artikel u. Diskussion.
Auch hier hat eindeutig eine Löschung zu erfolgen. Einzelheiten zur UN können ggf. in den jeweiligen Artikeln angeführt werden. --89.204.154.182 17:06, 3. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Lkoteht, danke für den Eintrag in die Qualitätssicherung. Wikipedia:Belege Nr. 3 ("Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.") ist allerdings eindeutig. Die strittige Liste ist zunächst zu entfernen, Einträge können erst bei Lieferung von Belegen wieder in den Artikel eingefügt werden. Und für einen einzigen belegten Eintrag (Massaker von Sabra und Schatila, Belegangabe: "United Nations, General Assembly, A/RES/37/123 of 16 December Punkt D" braucht es keine Liste. Gruß, --Erzer (Diskussion) 21:50, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Inhalt: Formulierung[Quelltext bearbeiten]

„Der Text der Konvention wurde maßgeblich von Raphael Lemkin formuliert, der den Begriff des Genozids 1944 unter dem Eindruck des Völkermordes an den Nama und Herero 1904–1908, der Vernichtung der Armenier 1915 -1916 sowie der Vernichtung der Juden 1939-1945 geprägt hatte.“
Eigentlich kann Lemkin im Jahr 1944 den Begriff nur unter dem Eindruck der Vernichtung der Juden 1939–1945 geprägt haben, oder? --89.204.135.192 17:25, 23. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Ergänzung: Lemkin hat in seinen Schriften explizit auf die deutschen Verbrechen während der NS-Zeit Bezug genommen. Daher werde ich – wenn keine Einwände kommen – „Hereros“ und „Armenier“ löschen. --89.204.154.34 00:07, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ok, ich muss mich korrigieren: In dem Video nennt Lemkin die „Armenier“ (...it happened to the Armenians...), aber die „Hereros“ erwähnt er nicht. --89.204.154.253 05:08, 27. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Zitat aus den Raphael-Lemkin-Bibliothek: "Schon in seiner Studienzeit interessieren ihn die "Istanbuler Prozesse" von 1919-21, bei denen Führungspersonen des Osmanischen Reiches nach dem 1. Weltkrieg u.a. wegen der Straftaten angeklagt wurden, die wir heute "Völkermord an den Armeniern" nennen; auch beschäftigt er sich mit irakischen Massakern an syrischen Christen. An den Verbrechen gegen die Armenier und den Istanbuler Prozessen orientiert er sich bei seinen Plädoyers für die Weiterentwicklung des Völkerrechts: International müsse abgesichert sein, dass bestraft werde, "wer aus Haß gegen eine rassenmäßige, konfessionelle oder soziale Gemeinschaft, oder zum Zwecke ihrer Ausrottung eine strafbare Handlung gegen Leben, Gesundheit, Freiheit, Würde oder wirtschaftliche Existenz einer solchen Gemeinschaft angehörigen Person unternimmt". Er wird zu internationalen Völkerrechts-Konferenzen eingeladen, nach Brüssel, Warschau, Kopenhagen, dann 1933 nach Madrid, wo er vor Juristen des Völkerbundes auf eine Konvention gegen die "Zerstöung nationaler, religiöser und rassischer Gruppen" drängt. Er bleibt dort erfolglos. Außerdem kostet die Teilnahme an der Madrider Konferenz, die er auf eigene Kosten und ohne Urlaub unternahm, ihn in Warschau seine Stellung in einer Kommission zur Reform des polnischen Rechts." Ich hoffe, dass das einigermaßen zur Klarstellung reicht. Er war von dem Völkermord an den Armeniern berührt, und wußte noch nicht, dass es zum Völkermord an den Juden kommen würde. -- Korkwand (Diskussion) 09:56, 3. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Danke für Deinen Diskussionsbeitrag, Korkwand! Ich kann Dir allerdings nicht zustimmen. Die Textentwürfe, die zur Konvention führten, wurden von Lemkin nicht schon unter dem Eindruck des Völkermords an den Armeniern, sondern später unter dem Eindruck des Völkermords an den Juden formuliert. – Auch auf der von Dir angeführten Seite steht m.E. nichts anderes, wenn man dort auch die nachfolgenden Absätze liest. Außerdem: Biografie ist das eine. Primärquellen sind besser, s. z.B. http://www.preventgenocide.org/lemkin/index.htm (in dem Text von 1944 wird erstmals das neue Wort „genocide“ verwendet!). Meine Schlussfolgerung lautet weiterhin: „Juden“ auf jeden Fall, aber auch „Armenier“, nicht aber „Hereros“. --89.204.154.182 17:29, 3. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Nachtrag (bzw. Wiederholung): Im Artikel steht „...der den Begriff des Genozids 1944 unter dem Eindruck...“ – In seinen Schriften aus dieser Zeit nimmt Lemkin nur auf die NS-Verbrechen Bezug, also wäre nur „Juden“ richtig. Im Video nennt er aber zudem die „Armenier“, also sind auch die korrekt. „Hereros“ ist hingegen unbelegt und daher zu löschen. Warum die Löschung von Lkoteht rückgängig gemacht wurde, ist mir völlig schleierhaft. --89.204.130.142 00:30, 4. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
I became interested in genocide, because it happened so many times. It happened to the Armenians and after the Armenians, Hitler took action. - Raphael Lemkin https://www.quotemaster.org/q87207ab51734dbb2ae74923672e930d8 2003:E8:5F02:9A54:7022:A6E4:77A1:D4EA 08:58, 30. Jan. 2022 (CET)Beantworten