Diskussion:Koordinierungsstelle Magdeburg

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Dies erscheint mir als Einzelmeinung. Außerdem ist unklar, was mit der "weiteren Klage" des Herrn Neubauer gemeint ist. Auch ist unklar, warum diese Person kompente Aussagen zu diesem Problemkreis machen kann. Das gehört m. E. überarbeitet, belegt und klarer formuliert. --Michael Metschkoll (Diskussion) 16:44, 16. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Ich habe den Kritik-Abschnitt erneut entfernt. Es ist nicht die Aufgabe der Koordinierungsstelle, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Privatperson dort ein Kunstwerk meldet, das mit ungeklärter Provenienz in sein Eigentum gelangt ist. Daher ist die "Kritik" unangemessen und hat hier nicht verloren. Man mag es kritisieren, dass es keine Stelle mit entsprechenden Aufgaben, Kompetenzen und Mitteln gibt. Aber das wäre eine Kritik am gesamten Umgang mit der Restitutionsfrage, nicht speziell an der Koordinierungsstelle und gehört schon deshalb nicht in diesen Artikel. Grüße --h-stt !? 10:45, 17. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Das, was eine Institution aber *nicht* macht, mag auch einen Grund für Kritik sein, oder? Die Bundesregierung hat das auch als Problem öffentlich anerkannt: http://www.neues-deutschland.de/artikel/948518.neue-stiftung-forscht-nach-ns-raubkunst.html indem sie vorhaben, die Koordinierungsstelle für Lost Art in Magdeburg und die Arbeitsstelle für Provenienzforschung in Berlin unter einem Dach zu vereinen, damit eine aktive Provenienzforschung stattfindet statt die schon als gescheitert bewiesene jeweilige „passiv-im-Internet-veröffentlichen und abwarten“. Vielleicht sollte dann eher darüber ein neuer Paragraph "Zukunft" geschrieben werden? Darüber steht bei Wiki gar nichts, und das wäre dann ein gültiger Beitrag, oder? Bernd G 76 (Diskussion) 12:49, 19. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Die Überlegungen sind noch auf einem ziemlich frühen Niveau. Aber wenn sich das konkretisiert, könnte man natürlich in beiden Artikeln diese Pläne darstellen. Aber auch dann mit den konkreten Begründungen. Nicht irgendwelche Spekulationen oder persönliche Hoffnungen von Einzelpersonen. Grüße --h-stt !? 12:11, 21. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Lost Art-Urteil BVerwG[Quelltext bearbeiten]

Im Februar 2015 hat das BVerwG ein Grundsatzurteil zur Datenbank gefällt, https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/2015-02-19/1-C-1314. Eine Suchmeldung sei auch dann noch rechtmäßig, wenn das Bild nicht verschollen ist, man es also nicht suchen muss. Die Entscheidung ist weithin publiziert worden, zB. In der NJW und auch zB Handelsblatt kommentiert worden oder im Editorial der MMR und in Ausbildungszeitschriften. Auch die Entscheidungen der Vorinstanzen fanden Medienecho. Die einen sagen, damit könne die Datenbank missbraucht werden. So eine Meldung sei ein Grundrechtseingriff, für den es keine gesetzliche Rechtfertigung gebe. Die anderen sagen, dass das Register nur so zur Unterstützung der Erben der NS-Verfolgten Dienen könne und gar kein Eingriff in Grundrechte vorliege. Bei www.lostart.de steht die Entscheidung auf der Homepage.

Mein Text dazu ist jetzt zweimal gelöscht worden, er sei nicht relevant bzw. Für Enzyklopädie nicht geeignet. Begründung anhand der Richtlinien: Fehlanzeige. Ich finde, die Löschung gehört rückgängig gemacht. --Henning1973 (Diskussion) 00:24, 14. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Ich glaube nicht, dass diese Entscheidung für den Wikipedia-Artikel über die Koordinierungsstelle von Bedeutung ist. Dafür habe ich zwei Gründe. Zum einen verkennst du die Entscheidung: Sie erging (wie alle Entscheidungen eines Gerichts) im Einzelfall, so dass nur im konkreten Fall kein Grundrechtseingriff vorlag, andere Einträge können - unter anderen Umständen - sehr wohl einen Eingriff darstellen. Zum anderen betrifft dieser Streit einen sehr kleinen Teil der konkreten Arbeit der Koordinierungsstelle und auch das nur in juristischer Hinsicht. Für die Wikipedia ist diese rechtliche Seite und ist auch die konkrete Arbeit am Einzelfall kaum von Bedeutung. Wir stellen hier die Tätigkeit abstrakt vor und schreiben etwas zur Struktur der Einrichtung. Das ist der Kern der enzyklopädischen Arbeit, in der wir eben vom Einzelfall abstrahieren müssen. Grüße --h-stt !? 18:11, 20. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Nee. Wenn Du recht hättest, wären Gerichtsurteile für die Beurteilung Rechtsfragen immer unergiebig, weil sie Einzelfälle betreffen. Außerdem: Das Gericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Der im zugrunde liegende Rechtssatz gilt also für viele Fälle. Du hast nicht erkannt, dass die Die Datenbank der Kern der Koordinierungsstelle war bzw des jetzigen Zentrums ist. Du hast auch verkannt, dass eine Eintragung, die einem Besitzer zum Nachteil gereicht, gelöscht werden müsste, wenn sie ein Eingriff wäre. Dann würde nämlich (vielleicht) eine Rechtsgrundlage fehlen. Dann aber wäre der Witz der Dokumentation weg, nämlich die Bekanntmachung, dass zumindest ein Raubkunstverdacht besteht. Bei einer Löschung hätten die Besitzer eine viel höhere Chancce, einen Dummen zu finden und die Erben der Verfolgten viel geringere Chancen, eine Einigung zu erwirken. So unterstützt die Datenbank die Erben von NS-Opfern. Es steht nirgendwo geschrieben, dass wir bei Wiki nur die Struktur einer Einrichtung beschreiben. Von Dir unbeanstandet steht da seit langem die Überschrift "Aufgaben". Das Urteil erklärt den Zweck der Einrichtung, also seine Aufgaben. Ohne so eine Erklärung bliebe die Erklärung der Struktur sinnlos. Man muss doch sagen, wozu die Struktur da ist! Und jetzt hat das Gericht festgestellt, dass nicht nur die Unterstützung beim Suchen zum Zweck/den Aufgaben gehört, sondern auch noch was anderes. Also gehört das in den Beitrag, denn es ist nicht selbstverständlich, immerhin sahen zwei Vorinstanzen den Zweck anders. Ohne Erklärung der Aufgaben ist der Artikel unvollständig, also falsch. Dir auch Grüße --Henning1973 (Diskussion) 00:02, 21. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Bisher dachte ich, dass du Jurist wärst. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher. Natürlich gelten Urteile immer nur zwischen den Parteien und nur für den entschiedenen Fall. Weil Gerichte in der Regel in der Urteilsbegründung allgemeine Grundsätze aufstellen und/oder anwenden, kann man anhand eines Urteils oft ganz gut ablesen, wie das Gericht in einem ähnlichen Fall entscheiden würde. Hier hat das Gericht aber spezifische Aussagen getroffen, die eben nicht für alle Eintragungen in der Datenbank gelten, deshalb ist die Entschedung nicht auf alle Eintragungen verallgemeinerbar. Die Zulassung der Revision steht dem nicht entgegen. Und ich verstehe ja die Implikationen der Entscheidung und die Warnfunktion der Datenbank. Ich halte es nur nicht für sinnvoll, die Koordinierungsstelle und ihre Tätigkeit durch und mit Hilfe dieser Entscheidung zu beschreiben. Such dir doch eine geeignete Quelle in den Berichterstattungen über die Koordinierungsstelle und schreibe explizit was zur Warnfunktion der Datenbank für den Kunsthandel. Das würde den Artikel (für Laien) verbessern, die Hinweise zum Urteil sind doch für Laien völlig unverständlich. Wer liest denn diesen Abschnitt überhaupt? Grüße --h-stt !? 18:42, 21. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Schön, dass wir uns mal darüber ausgetauscht haben, was man so aus Urteilen an Erkenntnissen gewinnen kann. Du meinst, wenn ich richtig verstehe, das Urteil betreffe zu wenige Fälle. Ich sage, es zeigt einen Zweck der Datenbank, der nicht im bisherigen Text stand, nämlich die Förderung einvernehmlicher Lösungen. Darum war die Aufgabenbeschreibung unvollständig. Also habe ich sie vervollständigt und so verbessert. Was daran ist denn nicht sinnvoll? Das Urteil ist die Referenz dazu. Wir bei Wikipedia müssen schließlich alles belegen (Wikipedia:Belege) und übrigens höflich sein (Wikipedia:Wikiquette). Welcher Regel soll es denn entsprechen, unvollständige Angaben zu machen? Kann sein, dass der Text jetzt nicht gut zu verstehen ist. Vielleicht muss man das Thema, dass die Datenbank (vor allem) Raubkunstverdachtsfälle enthält, klarer fassen. Das ist schon deshalb wichtig, weil die meisten Leute denken, alle Suchmeldungen beträfen Werke, von denen man schon weiß, dass sie Raubkunst sind. Aber das ist doch kein Argument für eine unvollständige Aufgabenbeschreibung, sondern dafür, sie klarer und vermutlich länger zu fassen, also für das Gegenteil der Streichung, die Du verlangst. Wer den Abschnitt liest? Hoffentlich der, der sich einigermaßen vollständig für die Aufgaben der Stelle informieren will. Ich verstehe das Ziel der Frage übrigens nicht. --Henning1973 (Diskussion) 18:35, 22. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]