Diskussion:Krankenhaus-Notopfer

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von HarmonieSara in Abschnitt Beamte
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Der Artikel „Krankenhaus-Notopfer“ wurde im Oktober 2021 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 28.10.2021; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Beamte[Quelltext bearbeiten]

Warum steht eigentlich dreimal im Text, dass Privatversicherte und Beamte ausgenommen waren? Weder die an den Sätzen aufgeführten Quellen noch der Gesetzentwurf geben das her. Ist rechtlich auch fraglich - Beamte sind in der Regel privat versichert und wären insoweit (wie diverse andere Personengruppen auch) nicht zahlungspflichtig gewesen. Aber es gibt auch freiwillig gesetzlich versicherte Beamte - waren die explizit ausgenommen? Riecht bisschen nach Beamten-Bashing... --Er nun wieder (Diskussion) 15:38, 28. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Sorry, aber der Vorwurf ist Unsinn. Hier geht es überhaupt gar nicht um Beamte bzw. irgendein Bashing. Im Text steht 3 x Versicherte aus Bayern, 3 x Beamte, ebenso 3 x Privatversicherte , was ein Unterschied ist, wie du selbst bzgl. frw. GKV-Mitgliedschaft richtig erkannt hast. Die Verfassungsbeschwerden und Klagen bezogen sich explizit auf die Ungleichbehandlung, eben gerade gegenüber Beamter u./o. Privatversicherter, was auch anhand der Belege deutlich hervorgeht.--HarmonieSara (Diskussion) 21:01, 28. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Ergänzende Belege (wobei die im Artikel m.E. ausreichend): Vgl. Wording u.a. hier und hier oder hier.--HarmonieSara (Diskussion) 21:26, 28. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Wie der Name schon sagt, bezog sich das 2. GKV-NOG nur auf die Gesetzliche Krankenversicherung, sprich gesetzlich Versicherte; ein Gesetz, das im PKV- und Beamtenrecht logischerweise keine Anwendung findet. Beamte mit PKV gleichzusetzen ist in der Tat Unsinn. Bei Beamten mit freier Heilfürsorge besteht beispielsweise ein direkter Anspruch auf medizinische Sach- und Behandlungsleistungen, wobei Dienstherren in der Regel 100 % der Kosten übernehmen - und die waren wie korrekt angegeben von der Zahlung genauso wie privat Versicherte ausgeschlossen.--2001:16B8:68F8:F300:5855:5FD:C505:E24D 22:04, 28. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Wobei Beamte mit freier Heilfürsorge ja eine spezielle Gruppe sind. Darunter fallen viele Beamten in den nicht uniformierten Behörden nicht. --Er nun wieder (Diskussion) 22:10, 28. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Ich wollte nicht Dir als Verfasserin Bashing vorgeworfen; sorry, wenn das so rüber kam. Aber es wird ja nicht richtiger, nur weil diverse Zeitungen offenbar dieselbe (populistische) Quelle ausschlachten. Zitat Art. 17 § 2 2.GKV-NOG: Im Jahr 1997 haben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von jährlich 20 Deutsche Mark selbst zu tragen. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied nach § 61 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch von Zuzahlungen befreit ist. (...) Da eben auch Beamte Mitglieder der gesetzl. Kassen sind, wären nicht Beamte per se von der Zahlung ausgenommen gewesen. Wenn Du aber sowieso das Material zu dieser Thematik gesichtet hast: War evtl. geplant, dieses Notopfer für die Beamten durch eine entsprechende Kürzung der Beihilfezahlungen "nachzubilden", wie es bei der Praxisgebühr später getan wurde (§ 12 Abs.1 Satz 2 BhV alt)? --Er nun wieder (Diskussion) 22:07, 28. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Aus heutiger Sicht ist dein Heinweis richtig. Allerdings können gesetzlich versicherte Beamte erst seit August 2018 (in Hamburg als ersters BL, danach zogen weitere nach) einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.--87.123.200.120 22:21, 28. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Ich versuche mal in Erfahrung zu bringen, wie viele Beamte 1997 gesetzlich versichert waren, denn das dürfte des Pudels Kern sein. 2017 waren lt. Bertelsmann-Stiftung 85 % der Beamten in der PKV. Davon kann aber nicht abgeleitet werden, dass 15 % in der GKV waren (vgl. z.B. o.g. Hinweis der IP "Freie-Heilfürsorge-Beamte"). Ich gehe gegenwärtig (wie vermutlich die andere IP) davon aus, dass 1997 (!) nur ein äußerst geringer Teil der Beamten gkv-versichert war, wenn überhaupt, dann aus idealistischen Gründen. Lt. Krankenkassenzentrale lohnt sich für Beamte eine GKV-Mitgliedschaft selbst heute nur in wenigen Fällen (siehe hier).--HarmonieSara (Diskussion) 23:20, 28. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Danke Dir. Ich stimme zu, dass die GKV in den meisten Fällen nicht lohnt, da Beamte alle Einnahmen verbeitragen müssen, während die PKV einen einkommensunabhängigen Beitrag fordert, der dann meist niedriger ist. Entsprechend ist die GKV meist nur dann interessant, wenn Vorerkrankungen vorliegen, die bei derr PKV zu Aufschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Das ist dann aber off topic. Das eigentlich Interessante ist m. E., dass die fast wortwörtlich zitierte Phrase (PV und Beamte) vermuten lässt, dass diese Zeitungszitate auf ein und dieselbe Verlautbarung zurückgehen. Hast Du Hinweise darauf, dass hier ein major Player eine Gegenkampagne führte? Falls ja, wäre erwähnenswert, wer sich da ins Zeug legte. --Er nun wieder (Diskussion) 15:12, 29. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Das Notopfer war nur ein Bestandteil der damaligen "Seehofer-Gesetze"; unter anderem entfiehl für alle nach 1978 geborene Versicherte zeit ihres Lebens der Kassenzuschuss für Zahnersatz, und für alle Arbeitnehmer entfiel die Karenzzeit von drei Tagen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Beides nahm Rot-Grün dann ebenfalls zurück. Diese Kürzungen standen 1998 bei Rot-Grün im Fokus ihres Wahlkampfs. Zweifelsohne hatten sie dabei die Unterstützung der Gewerkschaften und großer Teile der Bevölkerung, die es als ungerecht empfanden, dass bestimmte Personengruppen das Notopfer nicht zahlen brauchten, obwohl diese ja ebenfalls in den gleichen zu renovierenden Krankenhäusern behandelt wurden, wie eben speziell Beamte, die sich der Solidargemeinschaft durch ihre PKV-Mitgliedschaft entziehen konnten und kein Notopfer zahlen brauchten sowie unverändert 100 % Entgeltfortzahlung und vollen Zahnersatz erhielten. Im Kontext sind deine Überlegungen interessant, aber letztlich unbelegte Spekulationen, oder besser Interpretationen, die in Wikipedia bekanntlich keinen Platz finden. Gleichfalls interessant für mich wäre zu wissen, warum damals nach den Wahlen keine Kampagne gegen Rot-Grün und kein Aufschrei der Versicherten und Arbeitgeber (!) erfolgte. Zwar entfielen die 20 Mark "Notopfer", aber das Geld wird seitdem aus den regulären Krankenkassenbeiträgen, ergo durch Beitragssatzerhöhung erbracht, woran sich die Arbeitgeber bekanntlich beteiligen. Damit kommen in Deutschland die Arbeitgeber mit für die Instandhaltung der Krankenhäuser auf – und auch die gesetzlich Versicherten tragen damit seit 22 Jahren diese Finanzlast, ohne dass das in Frage gestellt wird. Letztlich sind aber auch das eigene Gedankenrichtungen und damit hier irrelevant. Beste Grüße--HarmonieSara (Diskussion) 01:52, 30. Okt. 2021 (CEST)Beantworten