Diskussion:Kreditbetrug

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Leihhaus-Causa[Quelltext bearbeiten]

Frage: Der Kriminelle A braucht Geld und stiehlt eine Sache von B. bringt eine Sache, in dessen unrechtmäßigen Besitz er ist, zum Pfandhaus. Dort täuscht A seine Eigentümerschaft vor. Der Händler C nimmt ihm die Sache gutgläubig ab, A erhält das Geld. Nachdem der A dem B alles sagt, geht B zum C und fordert die Herausgabe. A ist untergetaucht. Strafrechtliche Würdigung Eurer Meinung nach (außer dem anfänglichen Diebstahl)? Wollte den Fall hier einbauen, aber dann sind mir Zweifel gekommen, ob so ein Deal ein Kreditgeschäft ist. -- PVB 06:20, 3. Okt 2006 (CEST)

              ---> Da sich 265b nur auf Kredite für einen Unternehmen bzw. Betrieb bezieht, dürfte deine Frage hinlänglich sein... (nicht signierter Beitrag von 188.103.153.192 (Diskussion) 14:36, 29. Jul 2010 (CEST))