Diskussion:Kreditinstitut

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Istiller in Abschnitt Finanzinstitut ≠ Kreditinstitut
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Einleitung unvollständig[Quelltext bearbeiten]

„„Kreditinstitut“ und „Bank“ werden umgangssprachlich häufig gleich gesetzt. Es gibt jedoch fachliche Differenzierungen mit „Kreditinstitut“ als Oberbegriff für die Unterbegriffe „Bank“, „Sparkasse“ etc.“

Kreditinstitut

Es bleibt offen, was nun die Differenzen sind. --93.134.240.15 06:23, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Weitere Kreditinstitute: Baugenossenschaften mit Spareinrichtung?[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich das verstehe, fallen diejenigen Wohnungsbaugenossenschaften, die eine Spareinrichtung betreiben, als ganzes (d.h. nicht nur deren Spareinrichtung) nach §1 KWG unter die Definition als Kreditinstitut (jedenfalls in Deutschland). Sie sind aber natürlich(?) keine Banken. Sollten sie daher im Abschnitt Kreditinstitut#Weitere Kreditinstitute erwähnt werden?

(Eigentlich habe ich versucht, bei WP nachzuschlagen, ob solche Spareinrichtungen von der EU-Richtlinie zur Einlagensicherung erfasst sind, also ob 100% der ersten EUR 100.000 pro Kunde staatlich garantiert sind. Die einschlägigen WP-Artikel scheinen das nicht klar zu beantworten. Ich hoffe dies ist die richtige Stelle dafür, denn der Artikel Einlagensicherung verlinkt hier auf Kreditinstitut.)

213.216.12.216 17:56, 9. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Zeitliche Einordnung vermutlich falsch[Quelltext bearbeiten]

"Im 7. Jahrhundert n. Chr. wurden die ersten Münzen in Form von Metallstücken aus Edelmetallen in Umlauf gebracht und ersetzten somit den Tauschhandel mit Naturalien." Kann mir nicht vorstellen, das die zeitliche Einordnung korrekt ist, die Römer hatten z.B. doch auch schon Münzen. (nicht signierter Beitrag von 2001:660:5001:A188:0:0:0:163 (Diskussion | Beiträge) 16:51, 22. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Ist mittlerweile behoben: Es ging um das 7. Jahrhundert v. Chr.--JFKCom (Diskussion) 08:53, 25. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 15:46, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Überarbeitung des Abschnitts "Kreditinstitut = Bank?"[Quelltext bearbeiten]

Ich werde den Abschnitt "Kreditinstitut = Bank?" teilweise löschen, weil die Ausführungen zur Situation in Deutschland dort irreführend sind. Kreditinstitute sind nach deutschem Recht Unternehmen, die Bankgeschäfte "gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert", vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 KWG. Diese Kreditinstitute dürfen - sofern eine Erlaubnis zum Bankbetrieb nach § 32 KWG vorliegt - die Bezeichnung "Bank" zu Werbezwecken führen, vgl. § 39 Abs. 1 KWG. Auch Sparkassen dürfen sich als Kreditinstitute damit nach § 39 KWG zu Werbezwecken als "Bank" bezeichnen und tun dies in der Praxis auch (Etwa, wenn mit dem Spruch "Sparkasse xyz - Ihre Bank in x und Umgebung" geworben wird). Auch sonst wird in dem Abschnitt nicht dargelegt, inwieweit Sparkassen keine Unterkategorie zu "Banken" bilden sollen. Historisch ist zwar durchaus korrekt, dass zwischen "Banken" und "Sparkassen" unterschieden wurde; die aktuelle Gesetzessystematik gibt diese Unterscheidung jedoch nicht mehr her. Soweit Sparkassen Einschränkungen bei der Geschäftsführung unterliegen - etwa, weil sie zusätzlich durch die Sparkassengesetze reguliert werden - wird in dem Abschnitt nicht deutlich, warum dies eine Klassifizierung als "Bank" ausschließt. --MrBrook (Diskussion) 15:37, 15. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Wenn der Absatz irreführend ist, dann ersetze ihn bitte durch einen nicht-irreführenden Absatz. Ihn ersatzlos zu löschen, ist nicht hilfreich.--Karsten11 (Diskussion) 09:47, 16. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ich korrigiere: Er ist inhaltlich aus den aufgeführten Gründen mindestens teilweise falsch. Ich wüsste nicht, wie ich ihn sinnvoll ersetzen könnte, zumal ich große Zweifel daran habe, dass Sparkassen keinen Unterfall von Banken darstellen. Meines Erachtens wäre es sinnvoll, zu überlegen, ob der komplette Abschnitt überhaupt für den Artikel relevant ist oder nicht ersatzlos gestrichen werden kann.--MrBrook (Diskussion) 10:09, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Wir haben Kreditinstitut und wir haben Bank Diese Begriffe müssen (irgendwo, irgendwie) sinnvoll gegeneinander abgegrenzt werden. Imho war dies bisher im betreffenden Absatz der Fall.--Karsten11 (Diskussion) 11:56, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich darauf antworten soll. Der Absatz war aus den oben genannten Gründen inhaltlich nicht korrekt. Auch der Beitrag Bank lässt diese Abgrenzung so nicht erkennen. Wenn sich die Begriffe Bank und Kreditinstitut kaum unterscheiden (und das tun sie meines Wissens kaum; der entscheidende Unterschied ist nach § 39 KWG für den Bezeichnungsschutz die Erlaubnis und im allgemeinen Sprachgebrauch wird beides weitestgehend synonym verwendet; auch die Artikel selber lassen in der Einleitung keinen großen Unterschied erkennen), spricht das eher dafür, diese Artikel zu vereinen. Nicht dafür, eine Abgrenzung in den Artikel Kreditinstitut zu schreiben, die inhaltlich falsch ist und auch keine Quellen für die dort aufgestellten Behauptungen zur Abgrenzung der Begriffe aufführt.--MrBrook (Diskussion) 09:31, 19. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Wenn es ein Synonym wäre, bräuchten wir einen Artikel mit dem anderen als WL. Die Frage sollte man auf WP:RED oder Portal:Wirtschaft/Wartung/Wirtschaft diskutieren.--Karsten11 (Diskussion) 11:44, 19. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Finanzinstitut ≠ Kreditinstitut[Quelltext bearbeiten]

Die Begriffe Finanzinstitut und Kreditinstitut werden immer wieder verwechselt, inklusive meiner Wenigkeit :-)

  • Das Kreditinstitut wird durch das §1 Abs 1 KWG definiert.
  • Das Finanzunternehmen wird durch §1 Abs 3 KWG definiert. (seit 1997,vorher "dummerweise" als "Finanzinstitut" bezeichnet)
  • Der Begriff Finanzinstitut kommt im KWG nur an einer Stelle als Aufzählung von Bespielen vor.

Das Finanzinstitut wird hingegen via CRR definiert
"Finanzinstitut" ist ein Unternehmen, das kein Institut ist und dessen Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben ... (Art. 4 Abs. 1 Nr 26 CRR)

Wie im Artikel Kapitaladäquanzverordnung (und auch der Seite des BaFin) beschreiben, ist die Kapitaladäquanzverordnung unmittelbar in Deutschland geltendes Recht.
Mithin ist diese Definition die Legaldefinition eines Finanzinstitutes (i.S.v. CRR)
Ob der Zusatz "i.S.v. CRR" benötigt wird, bin ich mir nicht sicher, da ich nicht ausschließen will, das es noch andere Defintion gibt. So wird/wurde das bis 1997 definierte "Finanzinstitut" im KWG als "Finanzinstitutes i.S.v. KWG" bezeichnet.
Was wohl gelten soll ist, dass die Kreditinstitute eine Teilmenge der Finanzinstitutes i.S.v. CRR sind.

Ach ja viel Text, aber wo ist nun das Problem?
Gibt man in Wikipedia den Begriff "Finanzinstitut" ein, so landet man auf dem Artikel "Kreditinstitut" ohne die gerinngste "Warnung", dass diese Gleichsetzung so nicht stimmt. Was dann zu Fehlschlüssen über die Wirkung auf Rechtsträger führt. So gelten für Kreditinstitute und Finanzinstitute ganz andere Meldevorschrift durch dritte Gesetze und Verordnungen.

Gibt es je hier im Forum einen Prof. Dr. jur. Großmeister , der das deutsche Recht soweit beherscht, dass er meine zusammengestoppelt Meinung bestätigen kann :-)
Und wenn dieser Unterschied bestätigt werden sollte, wie könnten man das geschickt in den Artikel einbinden?

Gruß Ingo --Istiller (Diskussion) 11:15, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Habe gerade entdeckt, dass es noch ein Definition gibt
§ 19 Abs 3. FKAustG: "Finanzinstitut: bedeutet ein Verwahrinstitut, ein Einlageninstitut, ein Investmentunternehmen oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft"
Ob diese Defintion inhaltsgleich zum CRR ist kann ich aktuell noch nicht sagen
Ingo --Istiller (Diskussion) 13:52, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten