Diskussion:Kreditkündigung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Kündigungsregelung für Ratenkredit geändert[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

mir ist aufgefallen, dass im Abschnitt "Ratenkredit" immernoch die Regelung erwähnt wird, nach der ein Kredit sechs Monate nach der Auszahlung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Dem ist mit Wirkung zum 11.06.2010 nicht mehr so (Bundesgesetzblatt 49 von 2009):

§489 BGB

Holm

-- 80.153.50.190 11:45, 3. Mär. 2011 (CET)Beantworten


Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 07:37, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten