Diskussion:Kreditrisiko

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Chrasjo in Abschnitt Systematik des Lemmas ist falsch
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Ehemaliger Teil "Exected Loss"[Quelltext bearbeiten]

Bzgl. des folgenden Textes wusste ich nicht so recht, wie ich ihn einbauen sollte, da ich ihn aber nicht verschwinden lassen wollte, steht er erst mal hier:

Ausmaß[Quelltext bearbeiten]

Die Definition von Kreditausfall (Default) hat Auswirkungen auf die Höhe der Wiedereinbringungsquoten. Mit Severe Default wird eine Unternehmensinsolvenz, die Umschuldung oder der Forderungsverzicht der Kreditgeber bezeichnet. Ein Mild Default kann hingegen schon bei einem Zahlungsverzug vorliegen, beim Basler Ausschuss wird dies dann als gegeben angesehen, wenn eine wesentliche Verbindlichkeit mehr als 90 Tage überfällig ist.

Wiedereinbringungsquote[Quelltext bearbeiten]

Das Gegenstück zur Verlustquote ist die Wiedereinbringungsquote (Recovery Rate) δ. Sie ist definiert als Anteil des Forderungsbetrags, der bei Zahlungsausfall wieder eingebracht werden kann. Es gilt dass LGD=1 -δ und δ=1-LGD.

Die ökonomische Wiedereinbringungsquote (Economic Recovery Rate) eines Darlehen oder einer Anleihe ergibt sich aus den tatsächlich an die Gläubiger geflossenen Zahlungen, wohingegen die Price Recovery Rate Marktpreise von Anleihen und Krediten 30 Tage nach Eintritt der Insolvenz zugrunde legt. Die ökonomische Wiedereinbringung ist meist höher als die Price Recovery Rate, da diese größerer Unsicherheit unterliegt.

Er passt nicht mehr so recht, weil m. E. Ex post-Größen beschreibt. Vielleicht hat ja jemand eine gute Idee. --Marinebanker 21:30, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Systematik des Lemmas ist falsch[Quelltext bearbeiten]

Durch Verlinkung wird das Lemma "Kontrahentenrisiko" zum Begriff "Kreditrisiko" verschoben. Dadurch wird dem Leser fehlerhaft suggeriert, dass es sich beim Kontrahentenrisiko um eine Unterart des Kreditrisikos handele:

"Besondere Formen des Kreditrisikos treten bei Handelsgeschäften auf. Das Abwicklungsrisiko ist das Risiko, ...Derivatgeschäfte tragen zusätzlich das Wiedereindeckungsrisiko...."

Diese Systematik stimmt so nicht. Bankaufsichtsrechtlicher Oberbegriff ist Adressenausfallrisiko, welches sich aus dem Kreditrisiko, dem Länder- bzw. Transferrisiko und dem Kontrahentenrisiko zusammensetzt. Kreditrisiko und Kontrahentenrisiko sind somit gleichberechtigte Unterformen des Adressenausfallrisikos. Auch das Länderrisiko erscheint hier im Artikel, obwohl es systematisch nicht hier hineinpasst und im Übrigen ein eigenständiger Artikel hierüber besteht. Der Artikel bedarf insoweit inhaltlich einer Fehlerbereinigung; zudem müssen eigene Lemmata für die anderen Begriffe geschaffen werden. Grüße: wowo2008-- 10:54, 13. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Vor längerer Zeit habe ich in der Bank-BWL-Literatur nachgesehen und meine Erinnerung ist, dass die Begrifflichkeiten nicht einheitlich verwendet werden. Auch wird z. T. unter Adressenausfallrisiken das Beiteiligungsrisiko gefasst. Transferrisiko ist übrigens auch nicht unbedingt mit Länderausfallrisiko gleichzusetzen.
Auf welche bankaufischtliche Norm beziehst Du Dich, MaRisk?
--Marinebanker 22:27, 13. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Marinebanker: Bank-BWL ist natürlich für diese Thematik eher ungeeignet, zumal die SolvV erst seit Jan-2007 gilt und in vielen Büchern gar nicht (Auflagen vor 2007) oder noch nicht vollständig erfasst ist. Erst seit 2008 gibt es vorsichtige bankrechtliche Kommentarwerke (z.B. Boos/Fischer/Schulte-Mattler, Kommentar zum KWG, 3. Auflage 2008), die – mangels Kasuistik – noch mit Analogien auf Basis der früheren Rechtslage oder den Gesetzesbegründungen des Bundestages arbeiten. Norm ist hier die SolvV, die für einheitliche Begrifflichkeiten gesorgt hat. Ab den §§ 4 Abs. 2 SolvV (insbes. dann §§ 9, 14, 15) kannst Du – auch als Nichtjurist – die Hierarchie der Begriffe herauslesen. Beteiligungsrisiken sind – der Hierarchie der SolvV zufolge – nach § 10 Nr. 1 SolvV den Kreditrisiken gleichgestellt, da die Bestimmung auf § 19 Abs. 1 Satz 2 KWG verweist. Das Beteiligungsrisiko kann daher im Rahmen des Kreditrisikos behandelt werden. Das Transferstopprisiko indes ist integraler Bestandteil des Länderrisikos; beide Begriffe (und die anderen) müssen aus dem Lemma Kreditrisiko herausgenommen werden, weil sie – wie das Kreditrisiko – eine Unterform des Adressenausfallrisikos darstellen. Grüße: wowo2008-- 13:33, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Bank-BWL ist für dieses Thema selbstverständlich grundlegend, da bankgeschäftliche Risiken und und deren Steuerung ein betriebswirtschaftliches Thema sind und diese Themen viel älter sind als die SolvV und andere Regelungen.
Dies ist hier ja kein Lexikon bankaufsichtsrechlicher Begriffe. Richtig ist auf alle Fälle, dass auch die bankaufsichtliche Systematik behandelt werden müsste, wobei (a) nicht nur auf den § 10 Bezug nehmen (soweit ich sehe, verwendet MaRisk diesselbe Systematik) und (b) ggf. nach Ländern zu Unterscheiden ist - die Begriffshierarchien der Schweizer und Österreicher kenne ich nicht aus dem Stegreif.
Dass es keine Kommentierung zu dem von Dir angerissenen Aspekt geben soll, ist für mich sehr verwunderlich, da vor der Solv der GS I das Thema behandelte. Grüße --Marinebanker 19:12, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Hallo Marinebanker: Mein Diskussionsbeitrag bezieht sich erkennbar ausschließlich auf die bankaufsichtsrechtlichen Aspekte des Themas, nicht jedoch auf die bankbetriebswirtschaftlichen Aspekte. Deshalb kommt es mir darauf an, was die bankrechtliche Literatur hierzu präsentiert. Natürlich ist auch die Bank-BWL grundlegend, wurde von mir jedoch nicht thematisiert; diese Passagen des Artikels bleiben deshalb auch unberührt.
Wir wollen natürlich WP nicht als Lexikon bankaufsichtsrechtlicher Feinheiten verwenden; hier geht es jedoch um grundlegende Begriffe, die einer Erwähnung und einer richtigen Systematisierung bedürfen. Österreich (hatte dieselben EU-Richtlinien umzusetzen wie wir) und Schweiz sollten erstmal bis zur Bereinigung der deutschen Verhältnisse ausgeklammert werden.
Wie ich in meinem Diskussionsbeitrag erwähnte, gibt es durchaus Kommentierung, die sich jedoch – mangels Kasuistik – auf die frühere Rechtlage und die Gesetzesbegründung bezieht. Was weitgehend fehlt, sind Rundschreiben der Aufsichtsbehörden aufgrund von Anfragen der Institute zur Auslegung einzelner Bestimmungen. Es gibt bisher nur wenige Auslegungshinweise dieser Art. Interessant ist, dass auch Lemmata wie Handelsbuch und –risikopostion diskutiert werden – auch hier besteht ein Defizit der Aktualisierung der neuen Rechtslage in den Artikeln; das Lemma Anlagebuch ist erst gar nicht vorhanden.
Um weitere Replik-Ketten in dieser Diskussion zu vermeiden, schlage ich folgendes vor: Ich werde den aktuellen Rechtsstand bei Kreditrisiko (insbesondere die Kapitel „Systematik“ und „Länderrisiko“) einbringen, ebenso auch bei Handelsbuch („Handelsbuchrisikoposition“ kann dort behandelt werden und bedarf keines eigenen Lemmas) und das Lemma „Anlagebuch“ neu schaffen; denn wenn das Lemma Handelsbuch existiert, muss auch das gleichberechtigte Lemma Anlagebuch bestehen. Kann jedoch noch einige Tage dauern, da ich ab Mittwoch auf Dienstreise bin. Grüße wowo2008-- 14:36, 17. Aug. 2009 (CEST).Beantworten
Guter Vorschlag. Du kannst ja jeweils klar machen, dass es die bankaufsichtliche Sicht ist. Und ich wollte heute schon in die Bank-BWL-Literatur geschaut haben. Ich kam aber nicht dazu Ich weiß einfach nicht mehr, was ich vor längerer Zeit gefunden habe. Und wenn die bankaufsichtliche Systematik auch zumindest von einigen Autoren auf der BWL-Seite genutzt wird, wäre es sinnvoll, die Artikel entsprechend umzustrukturieren.
Ob Anlagebuch wirklich einen eigenen Artikle wert ist, musst Du überlegen - es ist ja nur negativ definiert, und Abgrenzungsfragen betreffen immer beide Begriffe. Ansonsten wäre es gut, wenn jemand sich Handelsbuch, Handelsbuchrisikoposition, Risikoaktiva etc. annähme - die Standardverfahren des§ 10 KWG sind mein Ding nicht. --Marinebanker 20:16, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Bin wieder zurück. Ich werde mich jetzt an die Systematisierung des Artikels Kreditrisiko kümmern. Dann sind Anlagebuch, Handelsbuch, Handelsbuchrisikoposition und Risikoaktiva dran. Grüße: wowo2008-- 18:13, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Viel Erfolg. Bin leider zu nichts gekommen. Vielleicht kann ich in der Woche noch mal die Bank-BWL konsultieren. -- Marinebanker 18:51, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
PS:Wenn Du in den "Leitfaden Gesamtbankrisikosteuerung" der ÖNB (österreichische regulatorische Sicht :-) ) schaust ([[1]]; Vorsicht, .pdf, ich weiß nicht, wie groß), findest Du auf S. 38f, dass Kreditrisiken der Oberbegriff für Kontrahenten bzw. Ausfallrisiken, Beteiligungsrisiken, etc sei. -- Marinebanker 19:02, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Hi, Marinebanker: Habe die ÖNB-Datei mit berücksichtigt. Der Artikel "Kreditrisiko" befindet sich nunmehr in seiner redaktionellen Endphase und beinhaltet auch "Kreditrisikomanagement", weil hierauf mitverlinkt wird. Er ist umfangreich, mit vielen fundierten Quellen versehen und klärt jetzt die durchaus schwierigen Abgrenzungsfragen der verschiedenen Unterbegriffe zum Kreditrisiko. Aus der Bearbeitung des Artikels ergibt sich die Frage, ob für manche Begriffe wie Adressenausfallrisiko oder Kontrahentenrisiko nicht eigene Lemmata entstehen sollten wie dies für Länderrisiko (hieran und bei Länderrisikoanalyse habe ich bereits vor Monaten gearbeitet) bereits der Fall ist. Grüße wowo2008-- 15:03, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Bei Kontrahentenrisiko sehe ich kein Problem (steht auch auf meiner ToDo-Liste), bei Adressenausfallrisiko sehe ich das bereits genannte Problem - keine eindeutige Abgrenzung Kreditrisiko - Adressenausfallrisiko. --Marinebanker 20:16, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
PS: Vielleicht war das ein wenig knapp. Wie schon gesagt, nach meiner Quellenkenntnis ist es nicht klar, dass Kreditrisiko der Oberbegriff und Adressen(ausfall)risiko der Unterbegriff ist. Wenn Dein umfangreiches Quellenstudium fuer die Begriffswelt der Bank-BWL etwas anderes (also eine eindeutige Hierarchie) ergeben hat, waere eine Trennung zu ueberlegen. Stell doch einfach Deine Aenderungen ein, dann sieht man. Kann selber im Moment kein Quellenstudium betreiben und will auch nicht - bin naemlich in Urlaub (vgl. auch die fehlenden Umlaute). Gruesse --Marinebanker 19:06, 11. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Hi, Marinebanker, gute Erholung im Urlaub, den Du aber zu einem ausgedehnten Quellenstudium nutzen solltest :-( . Ich habe den Artikel nun so verfasst, dass Adressenausfallrisiko nicht unbedingt ein eigenes Lemma erfordert und Kontrahentenrisiko für einem eigenen Artikel verwandt werden könnte. Grüße: wowo2008-- 12:55, 14. Sep. 2009 (CEST) PS: Bin ab heute bis Anfang Oktober 2009 in Urlaub, Grüße wowo2008-- Wowo2008 16:19, 22. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

PS: Hi Marinebanker, bin jetzt wieder zurück. Wie gefällt Dir der Artikel? Grüße: wowo2008--Wowo2008 20:20, 13. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Steckt sichtlich viel Arbeit drin. Bin noch am Lesen und Gegenlesen, kam mir verschiedenes dazwischen. Die Trennung zwischen betriebswirtschaftlicher und bankaufsichtlicher Begriffsabgrenzung ist eine gute Idee. -- Marinebanker 14:18, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten


Kontrahentenrisiko[Quelltext bearbeiten]

Betrifft diese Änderung [[2]]

Es gibt das beschriebene recht einheitliche Verständnis von Kontrahentenrisiko, dass sich in der Literatur findet und auch mit den bisher aufgeführten Fundstellen verträglich ist. Die Dres Martin, Reitz, Wehn waren dabei nicht ganz korrekt wiedergegeben.

Der Absatz zur „Bilanzierungspraxis“ war nicht WP-konform. Die angegebenen Quellen entsprachen nicht den Anforderungen von WP:Q. Die eigene Auswertung von Primärquellen(Geschäftsberichten) stellt eigene Forschungstätigkeit dar und fällt deshalb unter WP:TF. Man bräuchte hier Quellen über die Bilanzierungspraxis (oder eher Offenlegungspraxis?).

Der Unterschied zwischen Clearingstelle und zentralem Kontrahent und die Konsequenzen für das Kontrahentenrisiko wurden ergänzt.

Bear Sterns habe ich durch AIG ersetzt, hpts., weil der Leser im Artikel AIG etwas zum Thema findet. Auch bin ich der Ansicht, dass die Zahlenwerte in der Fußnote für jemand, der nicht sowieso Bescheid weiß kaum zu interpretieren waren. Letztendlich bin ich da aber leidenschaftslos. -- Marinebanker 18:05, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Die Definition der einzelnen Risiken ist wirklich verwirrend und entsprechend auch die Existenz der Vielzahl der Artikel auf Wikipedia dazu. Ich habe noch eine neuere Quelle gefunden, die alles sehr schön abgrenzt. Außerdem habe ich beim Kontrahentenrisiko den Absatz zum Gegenparteirisiko hineingeschoben, um den Leser auf den anderen Artikel rechtzeitig aufmerksam zu machen.--Chrasjo (Diskussion) 12:58, 12. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Abschnitt Auswirkungen auf die Kreditgewährung[Quelltext bearbeiten]

Gibt's für diesen Abschnitt Quellen? Danke vorab --Ĝù  dis-le-moi  16:38, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Ĝù: um die ohnehin umfangreichen Einzelnachweise nicht weiter zu strapazieren, habe ich für dieses Kapitel auf Quellen verzichtet. Stellvertretend für viele seien genannt:

Die Prozyklik lässt sich zudem durch Logik aus den geschilderten Vorschriften ableiten: Wenn sich durch krisenbedingt schlechtere Kreditnehmerratings - ceteris paribus - die Kernkapitalquote der Kreditinstitute verschlechtert, werden sie bei Neugeschäft zurückhaltender sein und beim Bestandsgeschäft versuchen, die verschlechterten Kredite abzubauen: typische Prozyklik, da das Gegenteil angemessen wäre. Grüße wowo2008-- Wowo2008 11:46, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Kann man das Wort "Emmitentenrisiko" vielleicht mal verständlicher erklären? Ein Beispiel fände ich sehr hilfreich.[Quelltext bearbeiten]

--Christoph78.48.99.241 21:07, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Adressrisiko[Quelltext bearbeiten]

Bitte den Begriff der hierher verweist erläutern oder löschen lassen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:11, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Artikel ist sehr bankenlastig[Quelltext bearbeiten]

Die Gliederung des Artikels setzt voraus, dass andere Branchen keine Kreditrisiken haben, sondern allenfalls ein Forderungsmanagement. Dies ist natürlich nicht der Fall. Eine Steuerung von Kontrahentenrisiken über Kreditlinien ist z.B. auch im Energiehandel erforderlich und bei allen größeren Energieversorgern implementiert. Sicherlich gibt es solche Prozesse auch bei internationalen Konzernen. Im Einzelnen sind die Steuerungsprozesse aber natürlich bei Industrieunternehmen im Detail anders und durch die Möglichkeiten und Usancen des Geschäftes geprägt. Die Frage ist, wie man das Thema "Kreditrisiko bei Industrieunternehmen" in dem Artikel unterbringen kann. (nicht signierter Beitrag von 176.131.244.16 (Diskussion) 12:08, 22. Jul 2016 (CEST))