Diskussion:Kreis Apenrade

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hvs50 in Abschnitt "Auflösung" des Kreises A.
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"Auflösung" des Kreises A.[Quelltext bearbeiten]

Gibt es dafür einen Beleg? Die Abtretung an Dänemark bedeutet ja nicht, dass die Körperschaft als solche untergeht bzw. -ging. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden blieben ja existent und damit auch theoretisch ihre Rechtsposition und ihr (Mit-)Eigentum am Vermögen oder den Schulden des Kreises. --Hvs50 (Diskussion) 23:35, 13. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Na ja, parallel zum anders abgegrenzten Åbenrå Amt, von dem überall zu lesen ist, das es 1920 eingerichtet wurde, wird er schon nicht existiert haben.--Definitiv (Diskussion) 09:43, 14. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Wenn von "Auflösung" geschrieben wird, müßte es nach meinem Verständnis einen entsprechenden Rechtsakt geben; also ein(e) Aufhebungs- bzw. Auflösungs-Gesetz/-Verordnung/-Entscheidung. Sonst wäre es eher "Untergang" zu nennen. Zum "anders abgegrenzten Åbenrå Amt": nur das Kirchspiel Bov ist 1920 hinzugekommen (vom Landkreis Flensburg); sonst entspricht das Amtsgebiet dem Kreisgebiet. Es geht mir aber gar nicht um eine (fragliche) Kontinuität von Kreis und Amt, sondern um die Behauptung einer „Auflösung“ des Kreises: wenn ja, dann: durch wen und wann? --Hvs50 (Diskussion) 13:30, 14. Feb. 2022 (CET)Beantworten