Diskussion:Kreis Kleve

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Angabe zur Zuständigkeit bitte umdrehen[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Originalartikel: "Der Kreis Kleve gliedert sich in 16 kreisangehörige Gemeinden, von denen fünf Mittlere kreisangehörige Städte sind. Für ihre örtlichen Angelegenheiten sind diese Gemeinden grundsätzlich selbst zuständig, während der Kreis für kleinere Kommunen örtliche und ansonsten überörtliche Aufgaben übernimmt." Letzten Satz bitte umdrehen: "Für die örtlichen Angelegenheiten sind die Gemeinden (zu denen auch die Mittleren und Großen kreisangehörigen Städte zählen) selbst zuständig. [Bitte nicht das vielfach falsch verstandene Wort "grundsätzlich" hineinschmuggeln]. Den Mittleren und Großen Kreisangehörigen Gemeinden gibt der Kreis einen Teil seiner sonst ihm obliegenden Aufgaben ab." ..178.9.122.97 12:06, 28. Okt. 2012 (CET)[Beantworten]