Diskussion:Kreisgericht (DDR)

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2001:A61:556:9B01:A5C4:E3F6:67E6:9A4F in Abschnitt Wirksamwerden, Inkrafttreten der neuen Gerichtsverfassung ?
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Wirksamwerden, Inkrafttreten der neuen Gerichtsverfassung ?[Quelltext bearbeiten]

Wäre für die Einrichtung der Kreisgerichte usw. nicht die Regelung in § 69 GVG-DDR 1952 mehr in den Blick zu nehmen ? Das heißt: "mit Wirkung vom 15. Oktober 1952" traten die Kreisgerichte [DDR] an die Stelle der alten Amtsgerichte" --2001:A61:556:9B01:A5C4:E3F6:67E6:9A4F 17:29, 12. Mär. 2024 (CET)Beantworten