Diskussion:Kriegsverbrecherprozess von Chabarowsk

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Bunnyfrosch in Abschnitt Urteil
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Also ein einziger Zeitungsartikel ist mir als Beleg zu diesen Fragen zu wenig. --Eingangskontrolle 08:43, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten

der artikel sollte eigendlich auf dem verfahrensprotokoll basieren, unter anderem deshalb, weil es sehr wenig literatur dazu gibt. gesichtet habe ich bisher auch nur das zitierte buch. (die anderen beiden stammen aus der englischen wikipedia, damit der artikel nicht zu nackt wirkt). der zeitungsartikel allein ist zugegeben etwas wenig (gibt jedoch seine quellen an), natürlich soll und muß der abschnitt der als kurze ergänzung geplant war noch ausgebaut werden. wird auch noch geschehen. Bunnyfrosch 19:07, 2. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Urteil[Quelltext bearbeiten]

Ist der ganze Text ein Zitat aus dem Urteil? Andernfalls hielte ich Attribute wie "ungeheuerlich" für enzyklopädisch problematisch? --Birthday Massacre 15:00, 28. Mai 2008 (CEST)Beantworten

der ganze text ist ein zitat, mir ist auch aufgefallen das die richter in ihrer begrünung da ein unnötiges adjektiv genutzt haben, aber nur wegen dem einzigen wort, wollte ich nicht in einer ansonsten knapp gehaltenen urteilsbegründung [...] einbauen. das schien mir schlicht überflüssig. zumal sich dann anderen die frage stellen könnte weshalb da etwas ausgeklammert wurde (nicht jeder weis das es nur ein füllwort war), aber wenn beliebt, kann das adjektiv auch raus Bunnyfrosch 19:07, 2. Jun. 2008 (CEST)Beantworten