Diskussion:Kriegsverbrecherprozesse in Niederländisch-Indien

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Zenwort in Abschnitt Gnadengessuche
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Gnadengessuche[Quelltext bearbeiten]

Ist es bekannt, ob auch Königin Wilhemina über Gnadengesuche entscheiden konnte oder war der Generalgouverneur die letzte Instanz? --Marcus Schätzle 01:16, 20. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Die Quelle "Japanese on Trial" spricht nur vom Generalgouverneur. Ich nehme jedoch an, daß sie ein generelles Gnadenrecht hat. Ausgeübt worden ist es angesichts der hohen Zahl der vollstreckten Todesurteile wohl nur selten. Für die nach Japan Überführten war dann SCAP zuständig bezw. die japanische Regierung, die zum 4. Juli 1957 alle verbliebenen entließ. --zenwort 09:44, 21. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Nachtrag: So wie das in Verwaltung von Niederländisch-Indien war die Machtstellung des General-Governeurs so, daß man die Königin sicher nicht damit belästigte. Wobei ich nicht sagen möchte, daß eine Suche in den Archiven nicht vielleicht doch etwas zu tage brächte, aber das ginge über WP hinaus. --zenwort (Diskussion) 17:35, 22. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Berichtigung notwendig[Quelltext bearbeiten]

Es muss hier unbedingt von so genannten Kriegsverbrecherprozessen die Rede sein. Nach völkerrechtlichen Kriterien stellten sie selber ein Verbrechen dar. Ihr juristischer Anspruch glich in etwa dem Ehrengericht einer Mafia-Bande. (nicht signierter Beitrag von 80.141.28.100 (Diskussion) 15:42, 22. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Weil? --Bomzibar (Diskussion) 16:19, 22. Jan. 2014 (CET)Beantworten