Diskussion:Kriminalisierung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von ImSpessart in Abschnitt Nazis und Deutschland
Zur Navigation springen Zur Suche springen

rübergucken[Quelltext bearbeiten]

Von meiner (Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 16:53, 10. Apr. 2007 (CEST)) Benutzerdiskussionsseite hierher kopiert:Beantworten

Kannst Du auch da mal rübergucken? Gruß Giulia →® 12:35, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Habe ich und festegestellt, dass da mal die Kriminologieexperten Primus von Quack und Kruwi drüberlesen sollten. IMHO zeigt der Einstellerkommentar ("macht mal einen schönen Artikel draus") und die im Vergleich zum restlichen Text überlange Einleitung bereits deutlich, dass der artikel ein Problem hat. Daneben gibt es auch ein, zwei fachliche Zweifel an der Korrektheit des Lemmas. --Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 12:48, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Dann fürchte ich wird Entkriminalisierung da auch nicht besser aussehen. Gruß Giulia →® 13:08, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Nicht notwendigerweise, da der Begriff in diesem Zusammenhang durchaus auch allgemein gebraucht wird, die Kriminalisierung aber z.B. im allgemeinen Sprachgebrauch auch dann, wenn etwas längst unter Strafe steht oder eher im Sinne einer üblen Nachrede, wenn etwas nur moralisch verworfen wird.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 13:14, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Das mit der "Kopflastigkeit" stimmt auf jeden Fall. Ich finde, wenn der Artikel schon Unterabschnitte enthält, sollte man auch versuchen, alles in irgendwelche Unterabschnitte zu packen und auf die Einleitung höchstens 1-2 Sätze zu verwenden (Definition+vielleicht ein erläuternder Satz). Das Lemma ist zumindest zweifelhaft, und sprachlich erinnert der Artikel unangenehm an "Soziologendeutsch", was für eine Enzyklopädie unpassend ist. -- Kruwi 16:30, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

UV-Baustein[Quelltext bearbeiten]

@ Siehe-auch-Löscher (Versionsgeschichte): Wenn sie der Entkriminalisierung diente, richtete sie sich gegen die Kriminalisierung. Insofern ist der Zusammenhang imho schon deutlich sichtbar und ich habe daher den Baustein entfernt. Reverte, wenns dir nicht passt, gib dann aber bitte hier einen Kommentar ab. Danke --Bücherwürmlein Disk-+/- 17:39, 12. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Warum muss sich der Leser den Zusammenhang selbst erschließen? Mehr zum Thema steht unter Wikipedia:Assoziative Verweise. --Siehe-auch-Löscher 20:01, 12. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist richtig, das sollte eigentlich nicht sein. Gut gehandelt! Viele Grüße --Bücherwürmlein Disk-+/- 20:31, 12. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Allgemeine Anmerkungen zum Artikel[Quelltext bearbeiten]

Zunächst möchte ich meine Zweifel bezüglich der Korrektheit des Lemmas wiederholen. Das Kleine Kriminologische Wörterbuch beispielsweise erwähnt den "Kriminalisierungsprozeß" nur ganz am Rande im Zusammenhang mit der "Justizforschung", zu der übrigens auch noch ein Wikipedia-Artikel fehlt. Im übrigen dürfte die Thematik im weitesten Sinne in den Bereich der Kritischen Kriminologie, bzw. des Labeling-Approaches gehören. Eine konkrete inhaltliche Anmerkung habe ich auch noch: Der Abschnitt "Motivation" ist sehr unverständlich geschrieben, insbesondere mit den zweiten Satz jenes Absatzes kann ich nichts anfangen. -- Kruwi 13:50, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Begriff Kriminalisierung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade den Artikel durchgelesen, aber das was ich sehe stimmt nur mit einem Teil meines persönlichen Verständnisses von Kriminalisierung überein. Hier wird die Kriminalisierung als Vorgang beschrieben. Kriminalisierung kann aber doch auch einen Zustand bezeichnen. Beispielsweise sind derzeit in Deutschland durch die urheberrechtlichen Straftatbestände große Teile der Bevölkerung kriminalisiert.

Vor allem die politischen und sozialen Aspekte gehören meiner Meinung nach mehr in den Vordergrund. Geschichtliche Beispiele wären auch interessant, z.B. USA (Drogen-, Prohibitions- und Menschenhandelsgesetzgebung, die ja auch zur Unterdrückung der nichtweißen Bevölkerung benutzt wurde), römisches Recht, religiöses Recht (altes Testament und Scharia), Recht in totalitären Staaten usw.

Leider habe ich von Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie kaum eine Ahnung und von der zugehörigen Literatur erst recht nicht. Und ich will mir hier nicht irgendwelches Halbwissen aus den Fingern saugen - das wäre für die Qualität des Artikels ziemlich schlecht. Vielleicht möchte ja jemand, der sich damit auskennt, etwas dazu schreiben.

-- 78.51.97.10 23:04, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Rauchverbot[Quelltext bearbeiten]

Kann das Rauchverbot in Kneipen (Gewohnheit) als Beispiel in der Auflistung gelten? Betrifft ja nun auch weite Teile der Bevölkerung.

Weiß das vielleicht jemand?

Kontolos -- 87.178.202.63 22:41, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Unverständlicher Satz[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Satz ("Von Kriminalisierung spricht man auch, wenn zwei widerstrebende Rechtsgüter so gegeneinander gewertet werden, dass jemand ungeachtet seiner Motivation zum Straftäter gemacht wird.") ist unverständlich.

Kann man das vielleicht genauer ausführen oder ein Beispiel geben? (nicht signierter Beitrag von 84.166.179.38 (Diskussion) 16:11, 21. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Beispiele in Deutschland, zeitliche Einordnung[Quelltext bearbeiten]

Es wäre nett, wenn ein Eggschbärde die Beispiele - sofern noch nicht geschehen - zeitlich einordnen könnte. Hybscher 22:47, 17. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Mundraub - Strafverschärfung = Kriminalisierung?[Quelltext bearbeiten]

Inwiefern ist die "Heraufstufung des „Mundraubs“ zu einem Diebstahl geringwertiger Sachen" eine Kriminalisierung? Beides sind/waren strafbare Handlungen, auch wenn es beim Mundraub wohl Ausnahmen bei Verwandten gab. Nach Geringwertige Sache handelte es sich bei dieser Änderung um eine "Strafverschärfung". Das deckt sich aber wiederrum nicht mit der Definition hier im Artikel, nach der die Kriminalisierung eben die Einführung der Strafbarkeit für zuvor nicht strafbare Handlungen ist. --y work? 13:25, 2. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Schlagwort[Quelltext bearbeiten]

Bei "wird in der politischen Auseinandersetzung auch als abwertendes Schlagwort verwendet" gab es folgende Unschärfe: "um die einseitige Strafverfolgung bei politisch motivierten Straftaten zu kritisieren." würde bedeuten, dass das Schlagwort (nur??) bei wirklicher Einseitigkeit verwendet wird. Richtig müsste es heißen: "um (angebliche oder wirkliche) einseitige Strafverfolgung bei politisch motivierten Straftaten zu kritisieren.". Da das mit den Klammern komisch aussieht, habe ich zur Formulierung "wenn bei politisch motivierten Straftaten der Vorwurf der einseitigen Strafverfolgung erhoben wird." gegriffen. Reilinger (Diskussion) 18:12, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Absatz: Weitere Verwendung:[Quelltext bearbeiten]

habe bei der Begriffsdefinition was gelöscht:

Der Begriff Kriminalisierung wird in der politischen Auseinandersetzung auch als abwertendes Schlagwort verwendet, wenn bei politisch motivierten Straftaten der Vorwurf der einseitigen Strafverfolgung erhoben wird.

Der Begriff wird zwar häufig in der Politik verwendet, ist aber nicht allg. Sprachgebrauch nicht erzwungenermaßen politisch. Ich kann eine "Kriminalisierung" meines Nachbarn versuchen, indem ich ihn ständig wg. falsch parken und Lärmbelästigung anzeige. Als willkürlich empfundene (ansonsten harmlose) Kontrollen können schon als Kriminalisierungsversuche empfunden werden. Die Kriminalisierung kann also auch mit Ordnungsgeldern, Verweisen, usw beginnen: also ist dazu auch keine Straftat zwingend erforderlich. --BabelFischMenu (Diskussion) 19:01, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

wäre ein Seitentitel "Kriminalisierung_(Juristisch)" nicht angebrachter?[Quelltext bearbeiten]

Vorschlag:

  1. Umbenennung dieser Seite in "Kriminalisierung_(juristisch)"
  2. Erstellung der Seite Kriminalisierung (Stub) mit dem 1. Paragraphen aus der "weiteren Verwendung"

Begründung
Ich habe ein Problem, weil ich schon den ersten Satz für nicht zutreffend halte.

Als Kriminalisierung wird im Sprachgebrauch eine Gesetzesänderung bezeichnet, die zur Strafbarkeit von Handlungen führt.

Im Wiktionary heißt es dagegen unter "kriminalisieren":

  • [1] jemanden in die Kriminalität drängen, in jemandem kriminelle Neigungen hervorrufen
  • [2] etwas als kriminell hinstellen
Beispiel
[2] „Das Nichtbezahlen von Rechnungen, Beiträgen und Forderungen sei ein zwanghafter Akt und gehe auf traumatische Erfahrungen in der Kindheit oder in einem früheren Leben zurück. Die Krankenkassen dürften diese Menschen nicht kriminalisieren, sondern müßten für ihre Behandlung aufkommen.“

Diese Definition entspricht auch in etwa meinem Sprachgefühl. Besonders wenn ansonsten unschuldige (sich unschuldig fühlende / auf der moralisch "richtigen" Seite stehende) Menschen verstärkt beobachtet werden, verstärkt angezeigt werden, wenn der Eindruck entsteht, diese Menschen sollen offenbar für etwas ganz anderes bestraft werden, aber es wird nun halt alles mögliche versucht, sie irgendwo anzuschwärzen -- da wird meinem Sprachgefühl nach das Wort "Kriminalisierung" häufig benutzt.

Ich will selbstverständlich gar nicht bezweifeln, dass "Kriminalisierung" auch ein juristischer Fachbegriff ist, der einfach nur beinhaltet, dass etwas, was bisher legal war durch Gesetzesänderung in Zukunft "kriminell/ungesetzlich" ist. Aber das Ändern von Gesetzesparagrafen ist nach meinem Verständnis nur eine Unter-Form von "in die Kriminalität drängen/bringen".

Ich habe mir mal die ersten 15 Verlinkungen auf Kriminalisierung angeschaut und selbst da finde ich schon (so wie ich das verstehe) viele Benutzungen im Wörterbuchsinn.

(8 mal) in die Kriminalität drängen
als kriminell darstellen
(9 mal) Gesetzesänderung
Gewerkschaft Akzeptierende_Drogenarbeit Gladio Bommi_Baumann Willard_Motley Strategie_der_Spannung Peter_Urbach Hetze Sozialistische_Einheitspartei_Deutschlands Körperstrafe Deutsche_Demokratische_Republik Entkriminalisierung Januar_2007 Mitgliedschaft_in_einer_terroristischen_Vereinigung Hackerparagraf Illegaler_Holzeinschlag Armut_im_geschichtlichen_Wandel

Laut Google-Suche (war ohne Anmeldung dort..) wird das Wort dort auch fast nur von Menschen und Gruppen benutzt, die sich zu Unrecht juristisch verfolgt fühlen - unabhängig von gerade aktuellen Gesetzesänderungen.

Wie sehen andere das? Sehe ich das zu schräg? --BabelFischMenu (Diskussion) 17:29, 5. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Sehe das auch so. --ImSpessart (Diskussion) 06:46, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Nazis und Deutschland[Quelltext bearbeiten]

"Beispiele in der Zeit des Nationalsozialismus" und dann "Beispiele in Deutschland" (inklusive DDR)

Waren die Nazis keine Bürger Deutschlands? In der ARD wird ständig der Begriff "Nazideutschland" verwendet. Beispiel: "... Nazideutschland, das unermessliche Schuld auf sich geladen hat" Man möchte den Begriff "Deutschland" ja nicht durch Nazi-Geschichten kriminalisieren. --ImSpessart (Diskussion) 07:16, 8. Sep. 2016 (CEST)Beantworten