Diskussion:Kriminalprävention

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Ehescheidung erscheint mir in diesem Zusammenhang etwas mißverständlich. Sofern in einer Ehe Straftaten begangen wurden (z.B. Häusliche Gewalt) kann eine Ehescheidung sicher als tertiäre Prävention eingestuft werden (d.h. der Verhinderung weiterer Straftaten in der Ehe dienen). An sich ist eine Ehescheidung allerdings keine Maßnahme der Kriminalprävention, da es ja vollkommen legal ist, sich zu trennen und eine Trennung im allgemeinen auch nicht eine kriminalpräventive Maßnahme ist. --St.Gera 23:25, 5. Jun 2006 (CEST)