Diskussion:Kulturauftrag

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Summ in Abschnitt Unverständlich
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Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

„Kunst und Kultur“ sind außerhalb der Ausbildungsstätten von „Bildung und Wissenschaft“ ausgeklammert. ??? --Hnsjrgnweis (Diskussion) 10:31, 25. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Danke für deine Aufmerksamkeit. Ich habe den Satz richtiggestellt. --Summ (Diskussion) 23:16, 25. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Hallo, ich verstehe es immer noch nicht richtig. Ist gemeint, dass sich der Kulturauftrag nur auf Kunst und Kultur außerhalb der Institutionen des Ausbildung--und Wissenschaftssystems bezieht? Grüße, - - Hnsjrgnweis (Diskussion) 09:10, 26. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Genau, sonst handelt es sich um Bildung und Wissenschaft im Rahmen des Bildungsauftrags. Oder anders gesagt: Bei einer Schule hat es keinen Sinn, ihren Kultur- von ihrem Bildungsauftrag zu unterscheiden. Beim Rundfunk wird dies aber gemacht, und es wird gestritten darüber, ob Kultur nur vermittelt werden oder zur Bildung beitragen soll. Du kannst es aber gerne anders formulieren, wenn dir etwas Besseres in den Sinn kommt. --Summ (Diskussion) 09:20, 26. Sep. 2018 (CEST)Beantworten