Diskussion:Kurt Heißmeyer

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von JD
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Guten Tag,

ich bin kein Mitglied bei Wikipedia. Aber ich bin Mitglied bei der Burschenschaft Arminia Marburg. Diese hat Kurt Heißmayer die Mitgliedschaft aufgrund seiner Taten aberkannt. Naturgemäß gibt es dazu keine öffentlichen Quellen. Für Rückfragen steht Ihnen aber die Studentenverbindung unter 06421/67624 gerne zur Verfügung. Ansonsten auch gerne per Email unter mail@arminia.info.

Ich wüsste ansonsten nicht, wie ich die Info noch verifizieren könnte. Sollte jemand mir dazu nähere Auskünfte geben: immer gerne.

Solange nehmen ich den Absatz:

Die Burschenschaft Arminia Marburg schloss Kurt Heißmeyer aufgrund seiner Taten aus der Studentenverbindung aus.

wieder auf.

Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von 85.180.162.115 (Diskussion | Beiträge) )

"naturgemäß" ist das fehlen öffentlicher quellen bei solchen studi-verbindungs-sachen ein problem für uns. dann bleibt's halt draußen. --JD {æ} 14:16, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Es ist keine "Studi Verbindungs Sache", sondern dieser Mensch hat schlimmste Verbrechen begangen. Eben aufgrund dieser Verbrechen, wurde er u.a. aus dieser Verbindung geschmissen! Wenn drin steht, dass er in dieser Verbindung war (übrigens auch ohne Quelle), dann muss es auch möglich sein, dass eben diese Verbindung seinen Rausschmiss öffentlich dokumentiert. Bitte prüfen Sie seinen Rausschmiss gerne nach. (nicht signierter Beitrag von 85.180.162.115 (Diskussion | Beiträge) )

ja, wenn die verbindung den "rausschmiss" "öffentlich dokumentiert" hätte und es dementsprechend auch dazu unabhängige berichterstattung gegeben hätte, so könnte das nun hier als faktum aufgenommen werden. wikipedia ist aber der falsche platz, um etwas "öffentlich dokumentieren" zu wollen. den rausschmiss müsste ich nicht nachprüfen, wenn es eine nachvollziehbare, reputable quelle gäbe. --JD {æ} 14:37, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Da eroeffnet sich die Frage, sind die Ergebnisse von DDR-Gerichtsverfahren eine reputable Quelle? --41.151.177.227 15:03, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten
ein gerichtsverfahren ist gemäß WP:Q wohl kaum ein beleg erster wahl. was konkret soll damit belegt werden? --JD {æ} 15:37, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten