Diskussion:Lärmsanierung

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 212.204.79.69 in Abschnitt Massive Fehler im Artikel
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Lemmaabgrenzung, ggf. Artikel zusammenlegen[Quelltext bearbeiten]

Die Artikel Lärmschutz und Lärmbekämpfung überschneiden sich meiner Meinung nach sehr stark. Man könnte Lärmschutz als Oberziel bzw. Überbegriff verstehen und die Lärmbekämpfung als Umsetzung des Lärmschutzes.

Maßnahmen der Lärmbekämpfung sind meiner Meinung nach sowohl die rechtlichen Regelungen, Aktionsbündnisse von Menschen sowie die praktische Verwirklichung in Form von technischen Maßnahmen.

Daher sollten entweder beide Artikel zusammengeführt werden oder eine klarere Abgrenzung voneinander vorgenommen werden. Das gleiche betrifft auch den Artikel Lärmsanierung, der vom Begriff her zwar in der Schweiz eher üblich ist, aber inhaltlich das gleiche aussagt. --Joe 20:59, 21. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

In Deutschland wird grundsätzlich unterschieden zwischen Lärmsanierung und Lärmvorsorge. Daher sollten die getrennten Artikel beibehalten werden. --Fmrauch (Diskussion) 21:48, 7. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Massive Fehler im Artikel[Quelltext bearbeiten]

Schon der erste Satz ist falsch: "Lärmsanierung ist ein gebräuchlicher Begriff für in der Regel gesetzlich vorgeschriebene Schallschutzmaßnahmen zur Lärmbekämpfung." - Nein ist es eben gerade nicht! In Deutschland ist Lärmsanierung der Begriff für freiwillige, also eben gerade nicht gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen an Bestandsstrecken (Straßen, Eisenbahnen).

Und im ersten Abschnitt es geht leider auch noch so weiter: "In Deutschland umfasst die Lärmsanierung alle nachträglichen Maßnahmen zum Schutz gegen bereits bestehende Lärmquellen. Dabei gilt gemäß § 1 Abs. 2 als wesentliche Änderung einer Straße oder eines Schienenweges das Erreichen oder Überschreiten des Lärmpegels von 70 dB am Tage (6-22 Uhr) oder 60 dB in der Nacht." - Hier werden zwei völlig unterschiedliche Dinge zusammengewürfelt. Der erste Satz beschreibt die freiwillige Lärmsanierung bei unveränderten Bestandsstrecken. Der zweite Satz behandelt wesentliche Änderungen, also Aus- und Neubau von Strecken, somit eben gerade keine (unveränderten) Bestandsstrecken. Dieser zweite Satz gehört daher zur gesetzlich vorgeschriebenen Lärmvorsorge.

Kann das bitte mal jemand aufräumen? So jedenfalls trägt das Lemma nicht zur Aufklärung bei.

Hilfreiche Link: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/laermvorsorge-und-laermsanierung.html

--212.204.79.69 14:10, 13. Sep. 2013 (CEST)Beantworten