Diskussion:Lügendetektor

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 46.114.44.122 in Abschnitt Nebenfrage
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Selbstdarstellung???[Quelltext bearbeiten]

ich habe die Werbung von "Detektiv Leutz aus Düsseldorf" rausgenommen. Der Artikel sollte allgemeine Informationen und Entwicklung beinhalten, aber nicht welche Detektei irgend so ein Gerät einsetzt... und Links hinter einem Absatz mit dem Kommentar "... nachzulesen bei www.xyz... .de" gibts schon gar nicht. Wikipedia ist keine Werbeplattform! -- Jarling 11:56, 2. Aug 2006 (CEST)

Art. verändert[Quelltext bearbeiten]

Folgenden Kommentar habe ich hierher verschoben von meiner eigenen Diskussionsseite --AndreasB

Ich wollte fragen was du davon hälst einige der herausgenommenen Teile doch wieder aufzunehmen.

  1. In Erprobung befindliche Verfahren.
  2. Studien von Prof. Undeutsch - oder sind die nachweislich falsch ?
  3. Du führst mögliche Vorurteile des Polygraphisten an. Dass das auch für jedes psychologische Gutachten zutrifft fände ich erwähnenswert.

Viele Grüße Garak76 14:33, 3. Jan 2005 (CET)

Die neueren und in Erprobung befindlichen Verfahren (das Stimmanalyse-Gerät wird schon seit einiger Zeit vermarktet) habe ich unter Entwicklung und Geschichte eingetragen. Die Beobachtung der Hirnaktivität habe ich da jetzt nicht dazu, weil ich es nicht mit Stichpunkten überladen wollte. Kannst es natürlich gerne wieder nachtragen, aber ich finde da sollte dann mindestens ein ganzer Satz hin. Natürlich kann der ganze Abschnitt noch erweitert werden.
Die Erwähnung der Studien habe ich rausgelassen weil das vorherige "eine Studie dafür, eine dagegen" nicht sehr vielsagend war. Stell dir vor, im Artikel Zigarette würde unter Gesundheitsrisiken nur stehen "X machte eine Studie, nach der Zigaretten unschädlich sind; Y stellte in einer anderen Studie Gesundheitsschäden fest". Das ist nur oberflächlich eine ausgeglichene Darstellung. Wenn Studien erwähnt werden, sollten mehr mit ausführlicheren Informationen zum Ablauf und Kritikpunkten genannt werden.
Zu den Vorurteilen: Das mag zwar auch für psyochologische Gutachten zutreffen, da ist es aber halbwegs offensichtlich (d.h. das könnte sich auch ein Laie denken). Bei Lügendetektoren ist dagegen immer der Anschein gegeben, dass es sich um eine objektive Messung handelt. Abgesehen davon war dieser Teil sowieso etwas unbeholfen formuliert, das werde ich wohl noch ändern. --AndreasB 02:53, 4. Jan 2005 (CET)

Lemma, Weiterleitung[Quelltext bearbeiten]

Ein Polygraph ist nicht notwendigerweise eine "Lügendetektor" (...purer Schwachsinn, das "Gerät"); gängige "Lügendetektoren" sind höchstens meist spezielle Polygraphen (heißt: "Mehrfachschreiber"). Es gibt z.B. auch den Jefferson-Polygraphen, den Polygraphen, den Zeichner alter Schule oft immer noch zu Hause haben und sogar einen Web-Polygraph. Der zeichnet möglicherweise auch Lügen auf, aber die von Hard- und Software-Herstellern.

Weiterleitung entfernt; Artikel sollte dringendst präzisiert werden! --84.146.226.219 22:27, 21. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ich bin der Meinung, dass das Lemma Lügendetektor falsch und irreführend ist, da ein Polygraph kein Lügen detektiert, sondern lediglich physische Reaktionen protokolliert. Mit diesen Protokollen kann lediglich versucht werden, Lügen zu detektieren. Der Erfolg ist – wie bei allen selbsttäuschungsbasierten Verfahren – äußerst zweifelhaft. Weil obige IP auch andere Polygraphen nennt, bin ich für eine Verschiebung auf Polygraph (Psychologie) mit Redirect.--Rotkaeppchen68 00:59, 2. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Aktuelle Situation in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich wollte anregen, in dem Artikel auch die aktuelle Rechtssituation in Deutschland etwas näher zu beleuchten, da man bezüglich dieser, doch eine Menge Anfragen bekommt. Besonders da das Bild vieler Nichtjuristen doch sehr vom Amerikanischen Verfahren geprägt wird, in dem wie im Artikel zutreffend beschrieben der Lügendetektor häufig zum Einsatz kommt. Hierzu ist zu sagen, das in Deutschland die Anwendung eines Lügendetektors entgegen früherer Rechtsprechung nicht mehr zu den verbotenen Vernehmungsmethoden gemäß §136a I StPO gehört. Mittels Lügendetektor gewonnene Erkentnisse jedoch immer ein völlig ungeeignetes Beweismittel gemäß §244 II 2. Hs. darstellen. Nähere informationen zu diesem Thema werde ich gerne Nachreichen, sofern dies gewünscht sein sollte. --Charasta 00:54, 20. Mai 2006 (CEST)Beantworten

William Moulton Marston[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht ist es eher unwichtig, aber ich fand es stets ein hübsches Stück Wissen, dass der Polygraph mit einer Komponente auf eine Idee des William Moulton Marston zurückging. Auf "the systolic blood-pressure test used to detect deception". Dieser Test veranlasste ihn nämlich zu der Annahme, dass Frauen wahrheitsliebender sind als Männer und schließlich dazu, dass er in einer Zeit, in der es lediglich männliche Comichelden gab, eine Heldin entwickelte, die bis heute noch in Comics vertreten und beliebt ist: Wonder Woman (bei uns leider Wundergirl genannt). Wie gesagt - es ist nicht wichtig, aber vielleicht findet es ja sein Plätzchen in dem Artikel weil es eben imho ein hübsches Stück Trivia ist. -Twister-

Ja, warum nicht, es ist durchaus üblich, bei Artikeln über technische oder wissenschaftliche Themen auch relevante kulturelle Verarbeitungen/Auswirkungen des Artikelgegenstands zu nennen. Unter William Moulton Marston steht übrigens bereits:
[Der von Marston und seiner Frau entwickelt "Polygraph"] diente auch als Vorbild für das "magische Lasso" von Wonder Woman.
grüße, Hoch auf einem Baum 18:44, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Quellen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikeltext macht keinen schlechten Eindruck, aber die Informationen sind leider noch weitgehend unbelegt. Bitte Wikipedia:Quellenangaben beachten. grüße, Hoch auf einem Baum 18:44, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Austerlitz -- 88.72.16.122 17:50, 19. Apr. 2007 (CEST)]Beantworten

Krankheit[Quelltext bearbeiten]

Ich musste mir den Satz 10mal durchlesen, bis ich ihn geblickt hab... --77.189.137.188 23:49, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Benutzung bei bestimmten Militäreinheiten und Position des englischen Artikels[Quelltext bearbeiten]

Im englischen Artikel (en:Polygraph) stehen die Ländern, die Lügendetektoretsts nutzen, die Spionageabteilungen sowie wie gut diese Geräte sind. Dort ist die Position positiver als im deutschen Artikel. --saemikneu 22:53, 23. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Aha. Is ja'n Ding. Und da steht bestimmt auch alles auf.. Englisch?! -- Zero Thrust 15:35, 25. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Nebenfrage[Quelltext bearbeiten]

Wieso wird an der Aussagekraft von Lügendetektoren festgehalten, wenn sie so umstritten ist (wissenschaftlich belegte Funktionsfähigkeit)? Irgendwann muß doch die Zahl der wissenschaftlichen Studien pro bzw. contra Funktionalität = Verwertbarkeit als Beweismittel (oder eben nicht) überwiegen? --93.134.239.4 03:27, 16. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Weil Menschen sich nicht immer an der Beweislage orientieren, sondern dazu tendieren, an ihrer Meinung festzuhalten, unabhängig vom Wahrheitsgehalt. --Hob (Diskussion) 09:53, 16. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Es gibt auch andere Theorien, die längst widerlegt sind, sich aber hartnäckig halten, z.B. der Spinat-Eisen-Mythos oder Kreationismus. --Rôtkæppchen68 10:37, 16. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Unsinn. Der Detektor wurde in Deutschland genau dann aus dem Verkehr gezogen, als nachgewiesen war, dass er zu unzuverlässig ist. Prinzipell gilt: Ein Beweismittel ist nie sicher. Auch der DNA-Beweis ist nicht sicher. Die Idee dass Wissenschaftlichkeit zu einer absoluten Zuverlässigkeit führt entspringt einem kindlich naiven Denken. Es sollen auf gar keinen Fall mehr als 1% Fehlurteile gesprochen werden. Auf Null möchte und kann man die Fehlverurteilungsrate nicht herunterschrauben. Daran orientiert sich, ob und welche Verfahren zulässig sind. Vorher dachte man, der Lügendetektor läge unterhalb 1%. Dann stellte sich heraus, er liegt weit über 1%. Als dies klar war, wurde er aus dem Verkehr gezogen. In speziellen Fällen, bei denen bekannt ist, dass er sauber arbeitet, ist es weiterhin prinzipell möglich, diesen einzubringen. Die Zuverlässigkeit hängt also sehr davon ab, was damit bewiesen werden soll und ob beim Täter ein Unrechtsbewusstsein seiner Tat vorhanden ist. Abgesehen davon werden bei einem Sorgerechtsstreit nicht die gleichen Anforderungen an das zu überschreitende Beweismaß gestellt, wie in einem Strafverfahren,, da es nicht um Strafe sondern um das Kindeswohl geht. Alle diese Einzelbetrachtungen spielen bei einem Urteil eine Rolle. Die Wirklichkeit ist nicht immer ganz so einfach, wie sie von naiven Menschen begriffen wird. --46.114.44.122 07:56, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Dein Urteil "Unsinn" ist nicht gerechtfertigt, denn es geht von falschen Voraussetzungen aus. Aus der Frage der IP geht nicht hervor, dass sie sich auf Einsatz in Deutschland beziehen würde. Rotkäppchen und ich haben einfach die Frage so beantwortet, wie sie gestellt war.
Der englische Artikel en:Polygraph hat ein Kapitel "Usage", das schildert, welche US-Behörden in den USA die Dinger verwenden. Dem deutschen Artikel fehlt ein solches Kapitel. Du scheinst dich mit der deutschen Geschichte der Polygraphie auszukennen. Möchtest du einen Satz dazu schreiben? --Hob (Diskussion)

AG Bautzen[Quelltext bearbeiten]

Auf der Homepage von Professor Dr. Holm Putzke wird berichtet, dass das AG Bautzen in einem Urteil vom Urteil vom 26. März 2013 (Az.: 40 Ls 330 Js 6351/12) polygrafische Untersuchungen für zuverlässig und im Strafverfahren für zulässig erklärt hat: http://www.holmputzke.de/index.php/kontrovers/luegendetektor. Es handelt sich zwar nur um ein Amtsgericht. Aber man sollte nicht vergessen, dass der BGH die Anwendung von Lügendetektorentests nicht nur im Straf-, sondern auch in Zivilverfahren seit vielen Jahren für nicht statthaft ansieht. Wenn ein Amtsgericht dieser Rechtsprechung ausdrücklich widerspricht (und die Entscheidung anscheinend sogar rechtskräftig wird), ist das nicht unbeachtlich. Das Urteil ist auch veröffentlicht: BeckRS 2013, 08655.--81.92.19.226 01:31, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Probleme haben sich ergeben im Bereich des sexuellen Missbrauch, da die Angeklagten derart wenig Unrechtsbewusstsein hatten, dass ihr Pulsschlag nicht nach oben schnellte. Umgekehrt hatten Personen Angst, jedoch nicht aufgrund einer Tatbeteiligung, sondern weil sie sich vor der Maschine fürchteten. Sie glaubten nicht an die Maschine, hatten Angst vor einem false-positive, welches auch dann prompt kam. Der Detektor liefert somit sowohl false-positive, wie auch false-negatives und wurde als "völlig ungeeignet" eingestuft. Das bedeutet aber nicht, dass man ihn nicht in Sonderfällen verwenden kann, nämlich dann, wenn man diese Probleme mit genügender Sicherheit ausschließen kann. --46.114.44.122 07:41, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Anwendung im Zivilrecht (besonders in Deutschland)[Quelltext bearbeiten]

vor Gericht oder außergerichtlich kann man noch kurz nennen (unüblich aber zulässig) --93.133.117.1 21:05, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten