Diskussion:Lüth-Urteil

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Zitate und URV (2004, 2007)[Quelltext bearbeiten]

Bei dem Artikel handelt es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung. Einige Zitate aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (übrigens in indirekte Rede gesetzt) sind absolut wichtig für Studenten, zumal mit dieser Entscheidung einige wesentliche Grundlagen des Grundgesetzes erstmals zementiert wurden und bis heute Gültigkeit besitzen. Nocturne 15:38, 15. Okt 2004 (CEST)

Übrigens: Es gibt auch schon Lüth --62.134.61.22

Danke für den Hinweis. Das ist ja blöd. Ich werde es mal zusammenführen. Nocturne 16:33, 15. Okt 2004 (CEST)

Aus Entscheidungen darf beliebig Volltext übernommen werden, weil nach § 5 UrhG Entscheidungen sowie amtlich verfasste Leitsätze dazu keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.--Karl-Friedrich Lenz 02:39, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den informativen Text sprachlich überarbeitet und eine Erläuterung der Bedeutung eingefügt. Der Artikel soll schließlich nicht für Jurastudenten, sondern für Lexikonsleser interessant sein. --GS 11:16, 29. Mär 2005 (CEST)

An diese Arbeit sollte angeknüpft werden: Kann man den Satz "Die allgemeinen Gesetze müssten vielmehr in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts gesehen und interpretiert werden." nicht umschreiben mit "Die allgmeinen Gesetze dürfen ein Grundrecht umso weniger einschränken, je wichtiger es ist."? Oder lese ich da was falsch? Vielleicht auch "Die allgemeinen Gesetze müssen so angewandt werden, dass der Kern des Grundrechts erhalten bleibt." (nicht signierter Beitrag von 82.198.218.209 (Diskussion) 15:25, 14. Apr. 2016 (CEST))[Beantworten]

Im Rahmen der Rückschau sollte man berücksichtigen, dass die These von Schwabe erst deutlich später als Lüth auftaucht, jedoch unter dem Titel "Meinungsstand bis zur Lüth-Entscheidung" auftaucht (nicht signierter Beitrag von 134.95.7.246 (Diskussion) 15:18, 10. Jul 2014 (CEST))

Zitierpraxis[Quelltext bearbeiten]

Das Bundesverfassungsgericht kürzt sich selbst mit BVerfG ab (s. Zitierpraxis und BVerfG). Zwar ist BVG auch geläufig, aber eben nicht offiziell. Daher sollte man das einheitlich ändern. --GS 11:21, 27. Apr 2005 (CEST)

Eine inzwischen äußerst ausführliche Darstellung eines für die Meinungsfreiheit sehr wichtigen Urteils. Mwka 17:25, 10. Mär 2005 (CET)

Absolut nicht bemerkenswert, schon der Anfang ist schlecht: In seinem „Lüth-Urteil“ aus dem Jahr 1958 machte das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass das Grundgesetz nicht nur Abwehrrechte im Verhältnis „Bürger – Staat“ beinhalte, sondern eine Ausstrahlungswirkung auf alle Rechtsbereiche und damit auch auf das Privatrecht besitzt. Da kann man sich nur das Bein halten, wenn einem dieser Artikel drauf fällt. Kein Weblink, keine Literaturangabe, ich würde mal sagen, wer den ins Review gestellt hat, hat eigentlich wenig Ahnung von den kriterien, die bei den Exzellenten angelegt werden. Am unteren Rand von: lesenswert --Historiograf 20:36, 27. Mär 2005 (CEST)

"Review" heißt übrigens nicht, dass der Artikel bereits exzellent ist oder dies werden soll. Es heißt nur, dass sich mal andere Experten diesen Artikel durchlesen sollten und Kritik und Verbesserungsvorschläge anbringen sollten oder ggf. selber durchführen können. Abgesehen davon: Was ist an der Einleitung falsch? Fachlich ist es doch vollkommen korrekt und wird in der Rechtswissenschaft auch genauso betrachtet. Allerdings kann man es möglicherweise laienverständlicher umformulieren. Mwka 05:18, 29. Mär 2005 (CEST)

Hallo Mwka, ich würde derart unqualifizierte Äußerungen einfach ignorieren. Auch ist ein Peer-Review in der Tat in dem von Dir intendierten Sinne zu verstehen. Da kann jemand den Review nicht von der Liste "Kandidaten für exzellente Artikel" unterscheiden. Anderseits ist es auch richtig, dass der Artikel einer Überarbeitung bedurfte. Ich habe diese vorgenommen, anstatt destruktive Kommentare abzugeben. Gruß --GS 11:25, 29. Mär 2005 (CEST)

Literatur fehlt. Im "Hintergrund" ist politischer Kontext fast ausgeblendet (13 jahre nach ende des dritten reichs, alt-nazis allüberall, probleme sich an eine "deutsche interpretation" der bürgerlichen grundrechte zu gewöhnen, innere spaltung); wichtige spätere urteile, die sich auf lüth beziehen, fehlen. diskussion in der rechtswissenschaft fehlt (war ja damals nicht wirklich unumstritten) ebenso wie in der öffentlichkeit. verschiedene rechtsphilosophische vorstellungen, die zum ausdruck kommen, werden nicht angeschnitten. wer (also welche richter) das urteil gesprochen haben, geht aus dem artikel auch nicht hervor. -- southgeist 20:16, 7. Apr 2005 (CEST)

Wikipedia ist keine Zeitschrift. Quellangaben sind vorhanden, Kontext ist hergestellt. Und zwar sachlich ("alt-nazis allüberall" wäre im juristischen Sinne auch nicht sehr präzise). Wenn jemand die Diskussion in der Staatsrechtslehre wissenschaftlich fundiert, kurz und präzise aufbereiten könnte, wäre das natürlich eine Bereicherung. Ist aber m.E. Kür, nicht Pflicht. --GS 08:42, 18. Apr 2005 (CEST)

Solche Besserwisser, die Kritik nicht akzeptieren wollen, verderben jede Freude an der Mitarbeit. Hier darf man nicht mehr sagen was Sache ist und was aus fachlicher Sicht sinnvoll ist? Schnell beleidigte und eitle Autoren dürfen meines Erachtens gern dieses Projekt verlassen --Historiograf 23:41, 18. Apr 2005 (CEST)

Es ist ja Dein Problem, wenn Du so schnell beleidigt bist. Wer hat gesagt, dass man nicht sagen darf, was Sache ist? Duldest Du keine Besserwisser neben Dir ;-) (s. oben Zitat Historiograf: "Absolut nicht bemerkenswert, schon der Anfang ist schlecht. [...] Da kann man sich nur das Bein halten, wenn einem dieser Artikel drauf fällt. Kein Weblink, keine Literaturangabe, ich würde mal sagen, wer den ins Review gestellt hat, hat eigentlich wenig Ahnung von den kriterien, die bei den Exzellenten angelegt werden. Am unteren Rand von: lesenswert". Solche destruktive Besserwisserei kann man sich getrost sparen. Wer so austeilt, selbst aber bei jeder Kleinigkeit beleidigt reagiert, wird es schwer haben, ernst genommen zu werden. Ich habe stattdessen versucht, den Artikel zu überarbeiten. Und ein weiteres sachliches Zitat des gleichen Benutzers: "klar, man kann den Artikel auch auf 2 Zeilen zusammenkürzen, dann hat der das von Benutzer GS offenbar erwünschte Baumschulniveau. Dass eine solche unqualifizierte Äusserung hier tagelang unkommentiert bleibt, spricht für das Elend des Reviews" s.u. Und jetzt beschwert sich selbiger Benutzer über Besserwisserei *kicher*). Beleidigte Besserwisser (und tatenlose Nörgler) können natürlich gerne das Projekt verlassen. Meinen Segen hätten sie... --GS 08:12, 20. Apr 2005 (CEST)
Full ACK. Damit Historios Bein nicht allzu sehr schmerzt, habe ich den Artikel ein bisschen stilistisch bearbeitet. Jesusfreund 10:43, 27. Apr 2005 (CEST)
Und der "Stil" erfordert es, die Abkürzung "BVerfG" durch "BVG" zu ersetzen? ... Auch das Bundesverwaltungsgericht ließe sich mit "BVG" abkürzen, daher wird in sämtlicher juristischer Fachliteratur "BVerfG" verwendet. Ebenso kürzt sich das Bundesverfassungsgericht selbst so ab. Auch wenn die Tagespresse regelmäßig "BVG" schreibt, möchte ich Dich bitten, die Abkürzung nicht noch einmal zu ersetzen. Danke. --kh80 •?!• 11:13, 27. Apr 2005 (CEST)
Kein Problem; bitte Ton überprüfen, bin einsichtsfähig. Jesusfreund 11:20, 27. Apr 2005 (CEST)
Sorry, falls das falsch rübergekommen sein sollte. War gar nicht böse gemeint. Ehrlich. :-) --kh80 •?!• 11:27, 27. Apr 2005 (CEST)

Ein Mann, der Tat. Das ist zu begrüßen. Der stilistischen Überarbeitung ist vielleicht etwas viel Information zum Opfer gefallen - was sicher diskutabel ist, wenn man sich die Zielgruppe vor Augen hält. Stil finde ich gut, ich gucke aber gelegentlich mal, ob man das eine oder andere wieder einsetzen kann. Gruß --GS 10:55, 27. Apr 2005 (CEST)

Keinerlei Infos gelöscht, nur Doppelungen: Schau nach. Als Laie wäre ich auch an der Umfelddebatte (Entnazifizierung, andere Lüthurteile, Rechtsphilosophie) interessiert. Jesusfreund 11:10, 27. Apr 2005 (CEST)

Dopplungen löschen ist natürlich gut. Dann muss ich nochmal genauer gucken. Ich fand z.B. inhaltlich etwas problematisch, dass die allgemein akzeptierte Bedeutung des Urteils jetzt nur als Zitat von Grimm daherzukommen scheint. Das ist aber keine Einzelmeinung, sondern nur eine beispielhafte Fußnote. Zum Kontext hatte ich den Link auf die (rechts)historische Sicht eingefügt (leider ist die semantisch bedeutsame Klammer dem Stil zum Opfer gefallen ;-) ). Gruß --GS 11:27, 27. Apr 2005 (CEST)

Das lag wohl daran, dass die Version zuvor im Konjunktiv formulierte und Grimm in Klammern dahinter setzte. Das sah mir nach Angabe seiner Meinung aus. "Jetzt nur" stimmt also nicht, sondern "vorher auch schon". Dann sollte m.E. die Wirkung des Urteils als Tatsache vorweg genannt werden und dann Grimm als Beispielzitat dafür. - Und dann wieder southparks Anregung oben: Gab´s andere Wirkungen, andere Reaktionen bei maßgeblichen Rechtsinterpreten damals? Jesusfreund 11:58, 27. Apr 2005 (CEST)

Ein Text zum erweiterten Kontext, der dem wissenschaftlichen Umfeld entstammt, in dem ich studiert habe: Demokratische Grundwerte in der pluralisierten Gesellschaft. Zu der Diskussion in der Staatsrechtslehre gucke ich mal, ob man da nicht was machen kann. Gruß --GS 12:10, 27. Apr 2005 (CEST)

Der Link ist m.E. schon sehr gut, weil er zeigt, dass die Auslegung des GG im Lüthurteil als "Wertsystem" oder "objektive Wertordnung" im rechtsphilosophischem Diskurs sehr umstritten war/ist. Diese Problematik könnte man mit ein, zwei Sätzen versuchen auch einzubauen. Wo, ist diskutabel. Eventuell sollte man dazu die Teile umstellen und "Bedeutung" weiter nach hinten schieben. Dort finden sich auch Sätze, die eher den Sachverhalt beschreiben und nicht klar von der später dargestellten Urteilsbegründung abgegrenzt zu sein scheinen. - Doch ich will mich nicht über Gebühr einmischen, bin kein Experte. Nur: Leute wie ich lesen es nachher und stellen sich vermutlich ähnliche Fragen. Jesusfreund 14:00, 27. Apr 2005 (CEST)

Ich habe den Einleitungssatz nochmal überarbeitet, weil er ungenau war. Inhaltlich habe ich die Anregung, die kritischen Stimmen zur "obj. Wertordnung" mehr zu Wort kommen zu lassen. So etwa Böckenförde (Der Staat 1990, S. 1 ff.). Aber vielleicht ist dann ja eher ein eigener Artikel objektive Wertordnung fällig. --Alkibiades 08:36, 8. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Lesenswert-Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Das „Lüth-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Januar 1958 ist ein in der deutschen Rechtswissenschaft vielzitiertes Grundsatzurteil zur Grundrechtsdogmatik. Es beschäftigt sich mit dem Umfang des Grundrechts der Meinungsfreiheit und hebt dessen Bedeutung als "Grundlage jeder Freiheit überhaupt" hervor (Fundstelle: BVerfGE 7, 198-203-Lüth; Az. 1 BvR 400/51).

  • Inzwischen knapp pro --Historiograf 20:02, 24. Aug 2005 (CEST)
  • pro gefällt mir ebenfalls und nachdem Histo als Fachmann die Qualltät bestätigt bin ich zuversichtlich, dass er auch inhaltlich o.k. ist. -- Achim Raschka 20:46, 24. Aug 2005 (CEST)
  • pro --Pelz 22:44, 27. Aug 2005 (CEST)
Pro Antifaschist 666 14:25, 28. Aug 2005 (CEST)

Da ich mir gedacht habe, dass auch Lexikonleser vollständig bzgl. der Besonderheiten des Lüth-Urteils informiert werden wollen, habe ich noch ein paar mE wichtige Informationen angefügt. Die dogmatischen Kernpunkten rund um das Urteil dürften jetzt vollständig im Artikel enthalten sein. (nicht signierter Beitrag von Dimtross (Diskussion | Beiträge) 08:01, 22. Apr. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf das Privatrecht[Quelltext bearbeiten]

Ich denke die doppelte Verneinung am Ende des ersten Satzes kann man sich sparen :-)

Greetings Rheingauer112 (nicht signierter Beitrag von 134.93.44.209 (Diskussion | Beiträge) 14:40, 6. Jul 2009 (CEST))

aktueller Artikel[Quelltext bearbeiten]

Bundesverfassungsgericht: Ein Gericht hebt ab (nicht signierter Beitrag von 77.4.92.195 (Diskussion) 02:52, 26. Mär. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Ein Journalistenkommentar. Unbrauchbar. --2A02:908:1963:180:807:899E:B6C1:1DD2 18:58, 14. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Bildunterschrift fehlerhaft?[Quelltext bearbeiten]

Die Bildunterschrift ist vermutlich fehlerhaft. 1958 endete der Prozess mit dem Lüth-Urteil. 1949 kann es also wohl kaum gewesen sein. --2A02:908:1963:180:19EC:2AE5:CAB7:8640 02:55, 14. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

„… erwirkten daraufhin beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung und ein Urteil gegen Lüth.“ Der Satz müsste präzisiert werden: Einstweilige Verfügungen können durch Beschluss oder durch Urteil ergehen (§§ 936, 922 I 1 ZPO). Gemeint ist wohl: „… eine einstweilige Verfügung und ein Urteil in der Hauptsache gegen Lüth.“ Bitte prüfen und ändern. --Malabon (Diskussion) 23:10, 4. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

done. --Stephan Klage (Diskussion) 07:58, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]