Diskussion:La Compostela

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Rabanus Flavus in Abschnitt Ablassbescheinigung
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Übersetzung des Urkundentextes[Quelltext bearbeiten]

Ich würde "causa devote" nicht mit "um eines Gelübde willens", sondern mit "aus Gründen der Verehrung" übersetzen. Christoph Kühn 18:49, 8. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. MAbW (Diskussion) 10:50, 29. Jun. 2020 (CEST)

Berechtigung zum Erhalt[Quelltext bearbeiten]

Auf der Info-Seite der Kathedrale unter http://www.archicompostela.org/Peregrinos/Aleman/La%20Compostela.htm seht: "zu Fuss oder per Pferd mindestens die letzten 100 Km zurückgelegt haben. Mit dem Fahrrad müssen es wenigstens die letzten 200 Km sein." Das widerspricht sich mit der im Wikipedia-Artikel angegebenen Information: "... oder aber die letzten 200 km zu Pferd oder mit dem Fahrrad zurückgelegt haben"

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-- DirkZ 16:32, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

danke für aufmerksamkeit und hinweis! grüßle, Vicky petereit 11:37, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Für den Erhalt der Compostela müssen auf den letzten 100 km zu Fuß oder zu Pferd bzw. 200 km zu Fahrrad pro Tag mindestens 2 Stempel im Pilgerpass nachgewiesen werden. http://peregrinossantiago.es/eng/faqs/ (nicht signierter Beitrag von 95.115.87.89 (Diskussion) 19:33, 29. Mär. 2012 (CEST)) Beantworten

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Übersetzung, Satzbau[Quelltext bearbeiten]

Ich denke mit einer kleinen Änderung lässt sich das Erfassen des Textes deutlich verbessern. Ich habe das Wort "macht" versetzt, das Original in Klammern gelassen.


"Das Kapitel dieser mütterlichen, apostolischen und metropolitanischen Kirche von Compostela, der Wächter des Siegels des Altares des seligen Apostels Jakobus, macht in der Absicht, allen Gläubigen und Pilgern, die aus dem ganzen Erdkreis beseelt von Verehrung oder eines Gelübdes willen vor der Tür unseres Apostels, des Patrons und Schutzherren der spanischen Lande, des heiligen Jakobus, zusammenkommen, echte Schreiben zur Bestätigung des Besuches zu verschaffen, (macht) allen und jedem, die in das Vorliegende Einblick nehmen, bekannt, dass (Vorname und Nachname des Pilgers) dieses allerheiligste Gotteshaus, von Frömmigkeit getrieben, ehrerbietig besucht hat. Zur Beglaubigung dafür überreiche ich dir/Ihnen dieses vorliegende Schreiben, versehen mit dem Siegel eben derselben heiligen Kirche.

Gegeben in Compostela den (Tag, Monat, Jahr)" (evtl. noch Annus Sanctus - heiliges Jahr)."


In Kurzform bedeutet es also: "Das Kapitel...macht in der Absicht, allen Gläubigen....echte Schreiben...zu verschaffen, allen und jedem.....bekannt, dass...besucht hat." --Chrisdos 15:22, 7. Nov. 2010 (CET)Beantworten

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Ablassbescheinigung[Quelltext bearbeiten]

Mir ist nicht klar, worin die "Inkonsequenz in der Vergabepraxis" bestehen soll. Eine Ablassbescheinigung ist nie und nirgends an die Art der Anreise geknüpft, wohl aber daran, dass der Empfänger erstens vor oder beim Besuch des heiligen Ortes gebeichtet hat und dass er zweitens in dieser Absicht - nämlich um Nachlass zeitlicher Sündenstrafen (Ablass) zu erlangen - den heiligen Ort besucht. Für den Pilgerausweis dagegen ist keine Beichte erforderlich, und die religiöse Motivation der Wallfahrt muss nicht der Erwerb eines Ablasses sein. Es ist gut und konsequent, das auseinanderzuhalten. Wer beides will, kann beides bekommen. --Rabanus Flavus (Diskussion) 23:38, 1. Jul. 2015 (CEST)Beantworten