Diskussion:Landarzt

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 217.225.181.164 in Abschnitt Logik?
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Legaldefinition[Quelltext bearbeiten]

Es gibt keine Legaldefinition des Landarztes. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 09:31, 27. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Logik?[Quelltext bearbeiten]

"Das unternehmerische Risiko einer wirtschaftlichen Selbständigkeit schrecke viele junge Ärzte von einer Niederlassung ab."

Ärzte in der Großstadt sind nicht selbständig? Sorry, grober Quatsch. Den Artikel sollte jemand mit Sachkenntnis überarbeiten.-- 217.225.181.164 09:29, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten