Diskussion:Landesbetrieb (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lysippos in Abschnitt Rechtsform
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dataport ist kein Landesbetrieb, da nicht unselbstständig[Quelltext bearbeiten]

dataport ist kein Landesbetrieb, sondern eine Anstalt öffentlichen Rechts. --Funfactor77 (Diskussion) 17:41, 8. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Tangiert auch meine aktuelle Diskusion unten: kann eine AdöR kein Landesbetrieb sein?--Kabelschmidt (Diskussion) 11:59, 17. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Rechtsform[Quelltext bearbeiten]

Nach meinem Verständnis des Artikeltextes kann ein Landesbetrieb keine GmbH (o.ä.) sein. Sondern (meist) ein Eigenbetrieb. Man sieht das ganz gut bei Kategorie:Landesbetrieb_(Hessen). Die heutigen Reverts z.B. bei Sächsische Landsiedlung lassen mich zweifeln. Da ich selbst nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt bin, kenne ich das Thema zu wenig, um mich mit dem Revertierenden zu streiten. Wer kennt sich aus?--Kabelschmidt (Diskussion) 11:56, 17. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Es gibt wohl unterschiedliche Begriffe in den Bundsländern. Allerdings ist ein Eigenbetrieb kein „Landesbetrieb“. Ersterer ist eine kommunale Organisationseinheit, die auf der Grundlage einer Betriebssatzung als Sondervermögen einer kommunalen Gebietskörperschaft betrieben wird (SächsGemO 95a). Beispielsweise in Sachsen-Anhalt oder Hessen (§ 26 Landeshaushaltsordnung Hessen) gibt es „Landesbetriebe“, vergleichbare Organisationseinheiten heißen im Freistaat Sachsen „Staatsbetriebe“ (SäHO 26) heißen. Das sind dann auch keine GmbH's. Das Lemma Landesbetrieb (Deutschland) ist noch nicht ausreichend optimal ausgebaut. Als „Landesbetrieb“ können jedoch Unternehmen in Form einer GmbH ganz allgemein bezeichnet werden, bei denen das jeweilige Bundesland der Mehrheitsgesellschafter ist (Beteiligungsgesellschaft, in Sachsen siehe § 65 SäHO). Analog gibt es kommunale Beteiligungsunternehmen als GmbH oder AG. Die öffentliche Beteiligungsverwaltung (im Finanzressort) steuert die damit verbundenen Interessen/gesetzl. Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Gesellschafters. Es muss ein nachgewiesenes öffentliches Interesse bestehen (z. B. Grundsatz der stetigen Aufgabenerfüllung), um die Zulässigkeit einer solchen Beteiligung der Sache nach zu begründen.--Lysippos (Diskussion) 17:03, 17. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Die Benennung der Kategorie:Landesbetrieb (Sachsen) kann als Allgemeinbegriff betrachtet werden, worin dann Staatsbetriebe und Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform, an denen der Freistaat als Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist, eingeordnet sind. Es wäre dann aber von Vorteil, der Kategorie eine diesbezügliche Kurzerläuterung zu geben. --Lysippos (Diskussion) 17:11, 17. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Danke für Erläuterung! Das mit Eigenbetrieb habe durcheinandergebracht. Konkret zu Sachsen habe ich inzwischen eine Liste gefunden (vgl. Kategorie Diskussion:Landesbetrieb (Sachsen)). aber es gibt noch 15 andere Bndesländer.--Kabelschmidt (Diskussion) 20:21, 17. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich war der Gedanke zu den Eigenbetrieben nicht völlig abseits, weil sie das Pendant auf der kommunalen Ebene sind. Bezüglich der anderen Bundesländer wäre in deren „Haushaltsordnungen“ (Name kann variieren) nachzusehen, wie das andernorts geregelt ist und welche Bezeichnung dort existiert. Deine Liste ist schon mal eine gute Basis für die Dinge in Sachsen (machst Du einen Listenartikel ?), daher hatte ich auch meine externen Links auf den Freistaat bezogen, auch wegen dem Eintrag Sächsische Landsiedlung. Grüße --Lysippos (Diskussion) 20:59, 17. Jul. 2022 (CEST)Beantworten