Diskussion:Landesverwaltungsgericht Sachsen

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Usteinhoff in Abschnitt SED Propaganda
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Kleinigkeiten[Quelltext bearbeiten]

Es muß wohl Gerichtspräsident bei Ebert und anderen heißen, und nicht Landtagspräsident. Nachdem entgegen dem Kontrollratsgesetz 36 keine Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgebaut worden war Ähm, hier wäre Thüringen nochmal anzuschauen, siehe auch Hellmuth Loening. Dort gab es bereits 1946 in Jena ein sehr reges OVG, ein Artikel war von mir angedacht.--scif (Diskussion) 09:37, 7. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Danke für die Anmerkungen. Gerichtspräsident ist natürlich richtig und besser ist Nachdem in den meisten Ländern entgegen dem Kontrollratsgesetz 36 keine Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgebaut worden war. --Karsten11 (Diskussion) 09:51, 7. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ebert---->Rambo[Quelltext bearbeiten]

Was war denn passiert? Gibt es da Gründe für die Wahl Rambos?--scif (Diskussion) 14:31, 7. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Keine Ahnung. Ist sogar noch seltsamer. Die SED legte 1848 Wert darauf, sowohl den OLG- als auch den LVG-Präsidenten zu stellen. Da es unmöglich war, hierfür im Block Konsens herzustellen, wurde Ebert ohne vorherige Abstimmung im Block gewählt. Und 2 Jahre später, war der LVG-Präsident plötzlich Erbhof der CDU. Lubini erläutert das nicht. Ich denke, dass die Genossen 1950 sich einfach sicherer fühlten; einerseits der geringen Bedeutung des Gerichts und vor allem der Linientreue der neuen CDU-Spitze.--Karsten11 (Diskussion) 14:53, 7. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ich glaube bei Wentker, Justiz in der SBZ, ist zu finden, das ihm die Volksrichterausbildung in Sachsen entzogen wurde. Daraufhin trat Ebert auch vom Präsidentenamt zurück. Ob man jetzt das LVG als Erbhof bezeichnen kann, sei dahingestellt. Mit deinen zwei letzten Anmerkungen liegst du aber sicher nicht falsch, Dedek war ja genauso auf Linie.--scif (Diskussion) 09:29, 8. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

AKüFi[Quelltext bearbeiten]

  • AN Sachsen 1946, S. 133
  • AM Sachsen 1946, S. 425
  • GBVB Sachsen, S. 121
  • SächsGVBl. 1949, S. 658

Es wäre schön, wenn die Verweisangaben soweit ergänzt werden, dass auch die Nichtfachperson diese ohne Probleme nachschlagen kann. -- 32X 12:00, 8. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ich verstehe den Punkt, glaube aber nicht, dass ein Laie auf den Gedanken kommt, in Amtsblättern oder Gesetzblättern die Originaltexte nachzuschlagen. Und Fachleute würden wir verwirren, wenn wir von der fachlich üblichen Zitationsweise abweichen. Vieleicht würde das Verlinken auf GVBl helfen. Wenn der Laie dann dem Link folgt, erkennt er zumindest, dass es sich um ganz staubige Dinger hinten im Archiv handelt.--Karsten11 (Diskussion) 13:16, 8. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Was stimmt hier?[Quelltext bearbeiten]

Man kann vieles nochmal hier [1] nachlesen. Danach sah die Vorgeschichte schon ganz anders aus. 1941 stellte das Sächsische Oberverwaltungsgericht bereits seine Arbeit ein. Präsident war Herbert Schelcher, nicht Walter Schelcher. So geht das immer weiter ("mit September 1944 bestanden nur noch Militärgerichte der Siegermächte"). Das stimmt alles so nicht. Vielleicht soll man sich nicht nur auf Lubini stützen oder sehe ich hier etwas falsch? --Usteinhoff (diskUSsion) 01:00, 21. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Danke für die Literaturangabe. Ich werde beide Bücher heute Abend einmal gegeneinander halten und die Ergänzungen/Korrekturen einarbeiten.--Karsten11 (Diskussion) 09:51, 21. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Zu berücksichtigen ist dabei aber, das die Broschüre von 94 ist, Lubini aber 2015 veröffentlichte. Stichwort Zugänglichkeit der Archive.--scif (Diskussion) 14:23, 30. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

SED Propaganda[Quelltext bearbeiten]

Um folgenden, erst gelöschten, dann wiederhergestellten Textabschnitt geht es: Neben diesen praktischen Erwägungen standen ideologische. Die Sowjets und die SED gingen davon aus, dass Verwaltungsgerichte in kapitalistischen Gesellschaften notwendig seien, da das Verwaltungshandeln im Sinne der besitzenden Klasse erfolge und daher der Kontrolle und Korrektur bedürfe. Im Sozialismus sei dieser Klassengegensatz aufgehoben; einer Verwaltungsgerichtsbarkeit bedürfe es daher nicht. Meiner Meinung nach ist das kein Fakt sondern ein Versatzstück aus der SED-Propaganda und gehört deswegen nicht in einen WP-Artikel. Selbst wenn die das damals so verlautbart haben (was ich gerne glaube), so war das kein objektiver Befund. Es war ein Argument, das überzeugen sollte, und zusammengebastelt wurde, nachdem die Entscheidung zur Abschaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits gefallen war. Intern diskutiert und entschieden wurde jedoch immer im Sinne des Machterhalts der SED, wie in vielen Publikationen nachzulesen ist. Im Übrigen ist der Propaganda-Absatz hier völlig anachronistisch eingeordnet, da ja die SED selbst erst 1952 den Aufbau des Sozialismus beschloss. Schon deshalb sollte das hier weg. --Usteinhoff (diskUSsion) 22:28, 25. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ganz hart gesprochen: deine Meinung interessiert nicht. Hast du Belege für deine Behauptung Versatzstück? Der Hauptautor ist unverdächtig für SED-Propaganda. Kommt dir evtl in den Sinn, das hier die Meinung des Marximus nur zitiert wird? Man sollte vor lauter evtl. persönlichem Erlebten nicht blindwütig alles wegbeißen, was einem nicht paßt. Was nicht ausschließt, das man den Satz sicherlich noch etwas erklären kann. Fakt ist, das ind er SBZ/DDR kein gesteigerter Wert auf die verwaltungsgerichtsbarkeit gelegt wurde. Und ihren Marx/Engels/Lenin kannte die SED schon 46....--scif (Diskussion) 22:56, 25. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Du sagst doch dasselbe wie ich, die wollten diese Gerichte nicht haben. Nur die hier gegebene angebliche Begründung ist Käse. Du willst mir doch nicht erzählen, das die SED 1946 von einer sozialistischen Gesellschaft in der SBZ ausging? Ich bezweifle, dass die SED das 1946 überhaupt so gesagt hat (Beleg fehlt im Artikel). Falls aber doch, dann haben sie das keinesfalls selbst geglaubt. Die waren doch nicht blöd. --Usteinhoff (diskUSsion) 00:18, 26. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Außer Vermutungen kommt von dir gar nichts. Das ist nicht zielführend.--scif (Diskussion) 12:59, 28. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Was soll denn von mir kommen? Im Artikel steht Propaganda ohne Beleg. Was drin steht, muss belegbar sein, sonst kann es raus. Dass der Aufbau des Sozialismus von den Kommunisten erst 1952 beschlossen wurde, habe ich oben schlüssig dargelegt und ich hoffe, du hast daran keine Zweifel. Deswegen kann der Absatz zu 1946 so nicht stimmen. --Usteinhoff (diskUSsion) 22:20, 29. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Woher willst du wissen, das es nicht so im Lubini steht? Bitte vorher bei der Antwort überlegen.--scif (Diskussion) 23:05, 29. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ich weiss nicht, was bei Lubini steht (laut google Vorschau nix), halte das Buch aber für insgesamt seriös (und hier falsch zitiert, siehe Walter bzw. Herbert Schelcher). Selbst wenn es dort so drin stünde, wäre es falsch. Du bist wie jeder hier gehalten, mehrere Quellen miteinander zu vergleichen. Dass der Aufbau des Sozialismus von den Kommunisten erst 1952 beschlossen wurde, ist eine objektive Tatsache und nicht meine Interpretation. Falls ein Buch das anders schreibt, dann steht was Falsches im Buch. Diese Wertung darf und soll jeder WP-Autor vornehmen. Und ausserdem weisst du das doch genauso gut wie ich. WP:BNS --Usteinhoff (diskUSsion) 17:13, 10. Jul. 2016 (CEST)Beantworten