Diskussion:Landfrieden

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 2001:9E8:2916:C00:9069:A7C:4CCD:E7F7 in Abschnitt "vertragsgemäß", "eigentlich legitim"
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„jeder Rechtsordnung“ stimmt nicht[Quelltext bearbeiten]

Die Schlusspassage "jeder Rechtsordnung" stimmt so nicht; es gibt auch Rechtsordnungen vor den Zeiten, in denen der Landfrieden entstand; und auch heute gibt es Rechtsordnungen, für die der Landfrieden nicht grundlegend ist. Habe keine bessere Formulierung aktuell, deswegen nur die Anmerkung. -- 84.189.119.138 14:58, 26. Nov 2005 (CET)

Wäre heutiger Rechtsordnung korrekt? -- Schusch 10:55, 27. Nov 2005 (CET)
Rechtsordnung ist eine Möglichkeit, oder auch moderner Rechtsordnung, oder eine den Grundsätzen der Vereinten Nationen verpflichtete Rechtsordnung ... --84.189.110.178 00:23, 28. Nov 2005 (CET)

Das wurde berücksichtigt. Die aktuelle Formulierung lautet: „... ist in der Form des staatlichen Gewaltmonopols Basis jeder modernen Rechtsordnung.“ Lektor w (Diskussion) 00:11, 11. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Abschnitt gelöscht[Quelltext bearbeiten]

Den folgenden Abschnitt habe ich wegen wenig neutraler Schreibe aus dem Artikel entfernt. Wenn jemand mag, kann er den Inhalt wieder einbauen:

Jedoch darf sowohl an dieser Stelle als auch beim Gottesfrieden der instrumentalisierte Missbrauch des Landfriedens seitens der Kirche und die damit entstandene Kreuzzugsideologie nicht vernachlässigt werden! Die Geistlichkeit lenkte von den internen Fehden ab und rief die Christen zum Kampf gegen alle Andersgläubige (Heiden) auf. Allem voran dem Zug der Christen nach Palästina - in das gelobte Land, in dem Milch und Honig fließen -, um das dort ansässige Volk Palästinas zu plündern und schlimmes mehr. Siehe dazu Bumke (2005), der viele Fakten wissenschaftlich auf den Tisch legt.

Gruß --Finanzer 02:39, 30. Aug. 2007 (CEST) erledigtErledigtBeantworten

"eigentlich legitime" Gewalt[Quelltext bearbeiten]

Am Anfang heißt es die Anwendung von (eigentlich legitimer) Gewalt zur Durchsetzung eigener Rechtsansprüche – worauf bezieht sich "eigentlich legitim"? Mit der Einführung des Landfriedens ändert sich ja die rechtliche Lage. Und das Gesetz bestimmt das Gewalt nun nicht mehr legitim ist. Wäre es vielleicht klarer "vormalig legitim" zu schreiben?--Subsevid (Diskussion) 10:44, 3. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Laut der von dir zitierten Definition ist es ein vertragsgemäßer Verzicht und kein gesetzliches Verbot. Damit stimmt also, dass diese eigentlich legitim war. Gruß Finanzer (Diskussion) 21:03, 3. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

"vertragsgemäß", "eigentlich legitim"[Quelltext bearbeiten]

  • "eigentlich legitim" ist unscharf formuliert. Gemeint ist hier wohl, dass die Fehde zwischen zwei Freien bzw. ihren Sippen, die in älteren Zeiten außerrechtlich war, später von der Rechtsordnung anerkannt wurde, wobei eine Reihe formaler Bedingungen zu erfüllen war, beispielsweise die Erschöpfung des Rechtswegs vor ihrem Beginn oder das Waffenverbot für Bauern. Diese Bedingungen sind als Regeln zu verstehen, die die Zahl der Fehden eindämmen sollten. Im Ewigen Frieden von 1495 wurden Fehden schließlich verboten.
  • "vertragsgemäß" halte ich für einen wenig angebrachten Ausdruck. Zwischen welchen Vertragspartnern denn? Ohne nähere Bestimmmung rätselhaft. Soweit der Landfrieden von den Landständen erlassen wurde, mussten diese sich darüber einigen. Wahrscheinlich ist das gemeint. Stammte das Friedensgebot dagegen von Kaiser oder König, so hatte ein der Erlass eines Landfriedens Gesetzescharakter, keinen Vertragscharakter. Er war gewöhnlich strafbewehrt und zwar mit peinlicher Strafe.