Diskussion:Landfriedensbruch

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt "Menschenmenge"
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Fehlt[Quelltext bearbeiten]

Weiter zählen dazu die Verweigerung der polizeilichen Aufforderung nachzukommen, eine Vermummung oder Abwehrwaffen abzulegen oder sich aus der Gruppe von Menschen zu entfernen.

Das geht nicht aus dem StGB hervor, fällt nicht unter Landfriedensbruch, sondern ist im Versammlungsgesetz geregelt (teilweise nur Ordnungswidrigkeiten)!--89.51.3.75 19:51, 20. Aug 2006 (CEST)

Verweigerung der pol. Aufforderung ist Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Vermummung od. Abwehrwaffen können zwar dazu beitragen, einen Landfriedensbruch zu begehen, sind aber weder notwendig noch können sie alleine dazu führen, Landfriedensbruch zu begehen.

"Verweigerung der pol. Aufforderung" allein ist noch nicht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, dafür brauchts auch "Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt", wobei "Gewalt" üblichwerweise recht weit ausgelegt wird, also auch passiver Widerstand wie z.B. der Versuch, stehen oder sitzen zu bleiben wenn einem ein Polizist abführen will wurde von den Gerichten in dem Zusammenhang bereits als Gwewalt beurteilt. --MrBurns (Diskussion) 16:16, 22. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Gibt es nicht auch aus einschlägigen Quellen Kritik am Stratatbestand unter anderem unter dem Schlagwort "Gummipargraph"? Hobbitschuster (Diskussion) 22:11, 6. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Für die österreichische Version gibts das sicher, es wurde ja viel darüber diskutiert (auch mindestens eine im Parlament vertretene Partei hat den Paragraphen kritisiert), musste nur jemand suchen... --MrBurns (Diskussion) 05:17, 7. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Ich habs mittlerweile gefunden: Grüne und NEOS stimmten für einen Antrag zur Abschaffung des Paragrafen. Der Antrag kam von den Grünen. --MrBurns (Diskussion) 08:28, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
ein bekanntes Beispiel für diesen Gummiparagraph in Österreich ist der Prozess gegen Josef S. --Neun-x (Diskussion) 06:52, 28. Dez. 2017 (CET)Beantworten

wanted: schwerer L. ; Abgrenzung L. / schwerer L.[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse im Artikel Infos zu "schwerer Landfriedensbruch" . Erbarmt sich ein juristisch Kundiger ? (google), scholar.google) --Neun-x (Diskussion) 06:49, 28. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Siehe auch: Landschaftsplanung[Quelltext bearbeiten]

Sieht jemand einen Sinn in dem Verweis, oder kann das weg? --Dsdvado (Diskussion) 09:34, 5. Feb. 2019 (CET)Beantworten

mhh? gute Frage? ich bin unsicher, wie kam das denn in den Artikel? können Arbeiten der Landschaftsplanung u/o. -gestaltung Landfriedensbruch bedeuten? --Ron (Disk.) 12:16, 5. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Selbstverständlich! Die Anordnung von Bäumen und Büschen könnte anderen Gewalt antun, und wenn die Bäume oder Büsche in Gruppen stehen... schon wird §125 StGB verwirklicht.--93.233.52.196 21:31, 25. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Abgrenzung gegen §§111, 223, 241, 303[Quelltext bearbeiten]

Mir ist nicht klar, was der §125 schützt, was nicht schon in anderen Paragraphen des StGB strafbewehrt ist:

  • §111 Öffentliche Aufforderung zu einer Straftat
  • §223 Körperverletzung
  • §241 Bedrohung
  • §303 Sachbeschädigung

Außer im Fall der Sachbeschädigung ist das Höchststrafmaß für Landfriedensbruch geringer als für die oben genannten Delikte. Somit kann es sich bei §125 auch nicht um eine strafverschärfende Qualifikation handeln.

Anders gefragt: Wie kann man sich nach §125 strafbar machen, ohne auch schon eines der obigen Delikte zu begehen?

YoshiDragon (Diskussion) 17:37, 12. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Was § 241 Bedrohung angeht, ist das recht einfach. Weder Körperverletzung noch Gefährliche Körperverletzung (weil gemeinschaftlich) sind Verbrechen, sodass § 241 bei Drohung damit gar nicht erfüllt ist.
Was § 223 und § 303 angeht, ist der Begriff der Gewalttätigkeiten weiter als der der Verletzung bzw. Beschädigung. Wegdrängen von Menschen oder Umwerfen von Sachen kann schon ausreichen.
Außerdem reicht für Landfriedensbruch die Beteiligung als Teilnehmer, für den die Strafe, z. B. wegen Körperverletzung, nach §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB gemildert werden muss, sodass 3 Jahre doch oft höher sind.
MfG --Yhdwww (Diskussion) 13:38, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten

"Menschenmenge"[Quelltext bearbeiten]

.. ist wie definiert? --2A02:8109:9280:758:9975:9AFC:5A77:4B50 23:14, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

„Nicht auf den ersten Blick überschaubar“. Das kann ab ca. 15-20 Personen der Fall sein, es kommt aber auf den Einzelfall an. MfG --Yhdwww (Diskussion) 13:40, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Siehe für Deutschland: Bundesgerichtshof, Urteil v. 29. August 1985, Az.: 4 StR 397/85.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:39, 7. Dez. 2020 (CET)Beantworten