Diskussion:Landgang (Schifffahrt)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Seth Cohen in Abschnitt Passagiere
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Bundesgrenzschutz[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Rechtliche Lage" wird daraufhingewiesen, dass Wasserschutzpolizei oder Bundesgrenzschutz Landgangsausweise ausstellen. Der Bundesgrenzschutz existiert in dieser Form seit 2005 nicht mehr; hier ist gegebenenfalls zu klären, ob diese Zuständigkeit nun von der Bundespolizei ausgeübt wird. (nicht signierter Beitrag von 188.193.173.32 (Diskussion) 20:59, 11. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Passagiere[Quelltext bearbeiten]

„Als Landgang wird das mehrstündige Verlassen eines Schiffes durch einzelne Besatzungsmitglieder oder die komplette Besatzung während der Liegezeit im Hafen oder auf Reede bezeichnet.“

Wird das mehrstündige Verlassen eines Schiffes durch Passagiere während der Liegezeit im Hafen oder auf Reede nicht ebenfalls als Landgang bezeichnet? --Seth Cohen 17:32, 12. Mai 2020 (CEST)Beantworten