Diskussion:Landgemeinde (Thüringen)

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Rubikon79 in Abschnitt Artikel zu einzelnen Landgemeinden
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2011 oder 2012[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß nicht, ob die Beantragung spätestens bis Ende 2011 oder 2012 erfolgen muss. Ich habe provisorisch 2012 eingesetzt. Harry8 01:11, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Landgemeinde / Einheitsgemeinde[Quelltext bearbeiten]

Was bitteschön Unterschied einer Landgemeinde von einer Einheitsgemeinde? Eine Einheitsgemeinde ist doch eine Gemeinde, die aus dem Hauptort und mehreren NICHT selbstständigen Ortsteilen besteht. Genau das gleiche ist doch bei der sogennten Landgemeinde auch der Fall. Sie besteht aus dem Zentralort und ein oder mehrerer Ortsteile. Während die Mitglieder von Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Erfüllenden Gemeinden, Verwaltungsgemeischaften und Ämtern weiterhin selbstständige Gemeinden sind. Gruß: --Der Förster (Diskussion) 20:04, 30. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Die Thüringer Kommunalordnung - ThürKO kennt den Begriff Einheitsgemeinde nicht. --87.168.33.20 20:52, 30. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Stadtrecht?[Quelltext bearbeiten]

Was wird aus dem Stadtrecht der Stadt Gehren, die jetzt zur Landgemeinde "erhoben" wurde? --androl ☖☗ 17:44, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Gehren bezeichnet sich selbst weiterhin als Stadt. MfG Harry8 20:14, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Frage[Quelltext bearbeiten]

Behält eigentlich jede Stadt, die durch eine Fusion zur Landgemeinde erhoben wird, ihre Stadtrechte? --Sommerhitze (Diskussion) 18:08, 25. Jan. 2014 (CEST)Beantworten

Siehe den oberen Abschnitt. Harry8 18:17, 25. Jan. 2014 (CET)Beantworten
PS: Eigentliche Stadtrechte gibt es nicht. Städte werden gegenüber anderen Gemeinden nicht bevorzugt. Bevorrechtigt sind aber Städte (und Gemeinden) mit Sonderstatus. MfG Harry8 18:17, 25. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Somit sind Auma-Weidatal, Bad Sulza, Gehren und Heringen/Helme Städte und zugleich Landgemeinden. Danke für deine Erklärung. --Sommerhitze (Diskussion) 18:20, 25. Jan. 2014 (CEST)Beantworten

Bitte um Klärung[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Erste Landgemeinden" steht als einführender Satz zur dort widergegebenen Tabelle "In der nachfolgenden Tabelle sind alle Landgemeinden des Bundeslandes Thüringen aufgelistet". Sind es jetzt die ersten oder alle Thüringer Landgemeinden? Und falls es die ersten sein sollten: was ist mit "ersten" genau gemeint? --Chumwa (Diskussion) 11:37, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Beides ist richtig. Erst seit kurzem sind auf dieser Seite alle Landgemeinden eingetragen und gleichzeitig kann man diese auch als erste Landgemeinden sehen, weil die Verwaltungsform (erst) 2009 eingeführt wurde. Aber ich stimme dir zu und ändere "erste Landgemeinden", da man von 2013 gebildeten Landgemeinden nicht mehr von den "ersten" sprechen kann. --Sommerhitze (Diskussion) 16:57, 14. Feb. 2014 (CEST)Beantworten

Artikel zu einzelnen Landgemeinden[Quelltext bearbeiten]

Ob die einzelnen Landgemeinden einen eigenen Artikel haben, hängt scheinbar vom Namen ab. Alle Landgemeinden mit einem „neuen“ Namen haben einen eigenen Artikel, für die Landgemeinden, welche nach einer ihrer Ortschaften benannt wurden, wurden die Artikel der Ortschaften erweitert. Handelt es sich nicht aber um zwei verschiedene Gebietskörperschaften, die nur den gleichen Namen tragen, ähnlich wie bei den Verwaltungsgemeinschaften? Sollte es dann nicht auch einen Artikel für die Landgemeinde XYZ und einen für die Ortschaft XYZ geben?

Ein Beispiel: Bei den im Frühjahr 2019 anstehenden Kommunalwahlen werden Gemeinderäte für die Landgemeinde XYZ und Ortschaftsräte für die Ortschaft XYZ gewählt. Zwei Artikel wären dann für eine bessere Übersicht sinnvoll.

Wie ist eure Sicht dazu? Gruß --Rubikon79 (Diskussion) 15:30, 5. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Zustimmung zu eigenen Artikeln! MfG Harry8 16:15, 5. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ich bin in diesen Fällen auch für zwei getrennte Artikel (z.B. Uder, Niederorschel, Landstadt Dingelstädt?), das trifft dann aber auch für weitere Gemeinden zu, die in den letzten Jahren entstanden sind. Sollten auf Commons dann auch zwei getrennte Kategorien geschaffen werden?-79.214er (Diskussion) 18:05, 21. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es ist richtig, dass dies noch mehrere Landgemeinden außer Uder betrifft. Da ich eine solche Aufteilung als recht aufwendig empfunden habe, hatte mir nach einer Landgemeinde (Großbreitenbach / Großbreitenbach (Ortsteil)) die Motivation für weitere Aufteilungen gefehlt, zumal es nicht einfacher wird, je länger die Gründung der Landgemeinde zurückliegt.
Die Aufteilung sollte auch auf Wikidata (versuche ich im Fall Uder umzusetzen) und Commons vorgenommmen werden. Bei Commons bin ich für eine Hilfe dankbar, da mir bisher die entsprechende Praxis fehlt.
Gruß --Rubikon79 (Diskussion) 20:12, 21. Mär. 2024 (CET)Beantworten