Diskussion:Landgericht Frankfurt am Main

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Goesseln in Abschnitt Schwurgericht Frankfurt
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Amtsgericht Frankfurt am Main[Quelltext bearbeiten]

Zu welchem Zuständigkeitsbezirk gehört eigentlich das Amtsgericht Frankfurt am Main? --Eva K. Post 15:57, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Siehe § 3 Nr. 2 GOG. – Deine Änderung war richtig. Grüße -- kh80 •?!• 17:05, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten
So eine abstruse Logik traue ich selbst Juristen nicht zu, daß ein AG am Sitz eines LG ein einen anderen Zuständigkeitsbezirk fällt. Danach hatte ich entschieden. Die Aktenlage war ja unklar. --Eva K. Post 19:38, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Zumindest gibt es in München ein Landgericht, in dessen Bezirk du vergeblich nach dem Amtsgericht München suchen wirst. ;-) -- kh80 •?!• 20:16, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Glücklicherweise gibt es in Frankfurt nur ein Landgericht. Und ich hatte mir vorher die Liste der Landgerichte in Deutschland angeschaut, was da steht. --Eva K. Post 00:50, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Schwurgericht Frankfurt[Quelltext bearbeiten]

Von den vor dem Landgericht Frankfurt geführten Prozessen sollten in dem Artikel zumindest die Auschwitzprozesse genannt werden. Weiterhin könnte bei der Gelegenheit auch Klarheit geschaffen werden , weshalb das Gericht umgangssprachlich auch Frankfurter Schwurgericht genannt wird (14 Treffer) . --Goesseln 11:52, 14. Dez. 2010 (CET)Beantworten