Diskussion:Landkreis Kemnath

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Werner von Basil in Abschnitt Änderung des Gebiets des Bezirksamts Kemnath 1880 ?
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Änderung des Gebiets des Bezirksamts Kemnath 1880 ?[Quelltext bearbeiten]

Welche Gemeinden waren betroffen ? Das ist nicht nachvollziehbar, vgl.: Königliche Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend. Vom 2. April 1879. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern, Nr. 19/1879 - S. 355-402 und Königliche Allerhöchste Verordnung, den Bestand der Regierungsbezirke und Bezirksämter betreffend. Vom 19. Juni 1879. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern Nr. 32/1879 - S. 665-679 sowie Übersicht im bayer. Ortschaftenverzeichnis 1904 über Gebietsänderungen in der Oberpfalz. --2001:A61:42E:4F01:4D7D:8BA2:8B2B:193D 13:35, 10. Dez. 2023 (CET)Beantworten

vgl. das Historische Gemeindeverzeichnis des bayer. Statistischen Landesamts von 1952:

Seite 109 und Seite 110

Es ist auch hier keinerlei Abzug von Gemeinden aus dem BA Kemnath 1880 zu ersehen. --2001:A61:42E:4F01:BCA2:E794:2418:FDEB 15:06, 24. Dez. 2023 (CET)Beantworten

@Werner von Basil: Ich hab mir das mal näher angeschaut, da ich 2018 diesen Artikel gerade in Gemeindesachen ausführlich überarbeitet hatte. Die strittige „Behauptung Gemeindeabgabe 1880“ stammt allerdings nicht von mir, sondern von dem im Prinzip glaubwürdigen und zuverlässigen, leider mittlerweile verstorbenem Kollegen Harry8, der seinerzeit aber keinen EN beigefügt hat. Schaut man sich die alle online verfügbaren bayerischen Ortsverzeichnisse vor und nach 1880 an, so bleibt der Gemeindeumfang des Bezirksamts Kemnath mit seinen 71 Gemeinden dort in Stein gemeißelt und auf keinen Fall irgendwie geändert. Die „Behauptung Gemeindeabgabe 1880“ ist also sowohl unbelegt als auch mit Sicherheit falsch, und gehört somit natürlich gelöscht.--Definitiv (Diskussion) 12:00, 9. Jan. 2024 (CET)Beantworten
@Definitiv:, den Artikel versah ich auf Grund dieser VM am 24. Dezember wegen validem Edit-War mit einem Halbschutz. Eine inhaltliche Änderung – ohne Edit-War ist also grundsätzlich möglich. Die ZQ sollte entsprechend genutzt werden. Über die inhaltliche Frage entscheidet kein Admin.
Harry8 kannte ich auch persönlich. Beste Grüße --WvB 15:45, 9. Jan. 2024 (CET)Beantworten