Diskussion:Landschaft (Begriffsklärung)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Ulrich Waack in Abschnitt Historische Landschaft
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Begriffsbedeutungen[Quelltext bearbeiten]

Die Begriffsdeutungen unter Pkt. 2, 3 und 4 meinen im Prinzip alle dasselbe: Mit "Landschaft" wurde die Gesamtheit der Landstände im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ständestaat bezeichnet. (Deren Versammlungen wurden Landtag genannt; siehe den Artikel zu Ständeordnung.) Der Begriff ging dann zunehmend von diesen Repräsentanten eines bestimmten Territoriums auf den geografischen Raum selbst über, nahm also die heute gängige Bedeutung unter Pkt. 1 an. Landschaften als historische Körperschaften existieren noch nicht nur in Schweden, sondern - wie angedeutet - auch in Niedersachsen. Ich werde in Kürze die Punkte 2-4 zusammenfassen und neu formulieren.

-- O. Martin 12:25, 1. Sep 2005 (CEST)

Historische Landschaft[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich bin nun endlich dazu gekommen, einen neuen Artikel "Historische Landschaft" zu schreiben. Das war erforderlich, weil der derzeitige Artikel "Landschaft (historisch)" nicht die "historische Landschaft", sondern die "Landstände" beschreibt.

Ich muss nun die Seite "Begriffserklärung" ändern; davon sind vermutlich auch Weiterleitungen berührt. Ich hoffe, dabei nichts falsch zu machen, bitte Euch aber, eine Auge drauf zu haben. Und gebt mir ein, zwei Stunden Zeit, weil viel Arbeit mit den Links im neuen Artikel dran hängt.

Herzliche Grüße --Ulrich Waack 21:39, 26. Sep. 2009 (CEST)Beantworten