Diskussion:Landtag Steiermark

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von TheRunnerUp in Abschnitt Trennung Landesregierung – Landtag
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Trennung Landesregierung – Landtag[Quelltext bearbeiten]

Landesregierung und Landtagsfraktionen sind nicht dasselbe, daher wird um Rücknahme der Änderung vom 17.10.2018 ersucht. Beim Landtag handelt es sich um die Legislative, die Gesetzgebung. Bei der Landesregierung um die Exekutive, welche für die Vollziehung der Gesetze verantwortlich ist. Hierbei ist im Sinne des bundesgesetzlich vorgesehenen Prinzips der Gewaltenteilung tunlichst auf eine exakte Abgrenzung zu achten. Hinsichtlich der Darstellung der Sitzverteilung im Landtag ist, wie allgemein bei Darstellungen in diesem Zusammenhang, eine der Stimmenstärke entsprechende absteigende Darstellung zu wählen. Es wird von Seiten der Direktion des Landtages Steiermark und Kenntnisnahme ersucht. -- LTD Stmk 16:15, 22. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Ich lasse den Artikel mal für ein paar Tage sperren. @TVDSPSX:: Wenn man in einem etablierten Artikel eine Änderung gegen den Willen anderer durchdrücken will, ist es üblich: 1. dafür valide Quellen anzugeben und 2. den Vorgang zunächst hier auf der Diskussionsseite zur Sprache zu bringen. Ein ständiges Revertieren ist nicht zielführend.
Zur Sache: das ist der Artikel über den Steierischen Landtag und nicht über die Landesregierung. Durch den gewünschten Eintrag in der Tabelle entsteht der Eindruck, dass diese beiden Institutionen miteinander verschachtelt sind, was nicht den Tatsachen entspricht. Daher habe ich die vorgeschlagene Änderung zurückgesetzt. (Und die Quellenangabe von TVDSPSX: "Weil es in anderen Artikeln auch steht" ist wohl nicht ausreichend.) --TheRunnerUp 15:08, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma geht auf den Webauftritt des LT zurück und entspricht der offiziellen Schreibweise nicht. Selbiges Problem war bei "Österreichs Bundesheer" zu sehen. Vgl.:[1] --Glorfindel Goldscheitel 00:34, 30. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Wahlalter[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, der Satz bezüglich des Wahlalters, wonach man das 18. Lebensjahr erreichen muss, stimmet nicht mehr. Auch in der Steiermark darf man mit 16 schon kiesen, oder?

-- Deutschfreisinniger 13:32, 21. Brachet [Juni] 2010 (MEZ) (13:32, 21. Jun. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten


Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Zu behaupten, dass der "Landtag Steiermark" seit 1920 besteht zeugt von besonderer Dummheit. Das Gebäude stammt aus der Renaissance und wurde schon für den Landtag errichtet. Der Steiermärlische Landtag geht auf die Georgenberger Handfeste von 1186 zurück mit der die Steiermark an die Babenberger vererbt wurde. (nicht signierter Beitrag von 212.88.13.206 (Diskussion) 23:30, 20. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Navileiste der Abgeordneten[Quelltext bearbeiten]

gehört in die Artikel der Abgeordneten, aber nicht des Landtages -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 13:53, 24. Jul. 2015 (CEST)Beantworten