Diskussion:Landtagsabgeordneter

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Patroklos in Abschnitt "Mitglied des Landtages" als Zielartikel?
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"Mitglied des Landtages" als Zielartikel?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel Mitglied des Landtages ist eben nicht der Zielartikel. "Mitglied des Landtages" ist ein ausschließlich deutscher Begriff. Für österreichische Landtagsabgeordnete wird der Begriff nicht verwandt. Deshalb ist das Lemma "Landtagsabgeordneter" erforderlich. Ausführungen zu österreichischen Landtagsabgeordneten können nun unter diesem Lemma verfasst werden. Da der Begriff umgangssprachlich auch für deutsche Landtagsabgeordnete verwendet wird, wird insoweit auf den deutschen Hauptartikel verwiesen. -- Patroklos 18:22, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Das Lemma Landtagsabgeordneter hast Du ja angelegt - und der Red. führt zu Mitglied des Landtages - hast du den mal gelesen, zum Beispiel die vierte Zeile? Dort steht genau der gleiche Satz wie dort auch. Du kannst ja in dem Zielartikel das nochmal besser darstellen, als es bisher aussieht, eventuell oben "Deutschland" und unten "Österreich" - aber zwei Artikel brauchen wir da nicht. --Mef.ellingen 19:47, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe im Artikel Mitglied des Landtages die Österreich betreffende Passage gestrichen, weil der Begriff „Mitglied des Landtages“ in Österreich – soweit ich es überblicke – nicht verwendet wird. Der Begriff lautet in Österreich „Landtagsabgeordneter“ und wird „LAbg.“ abgekürzt, nicht „MdL“. Der Artikel Mitglied des Landtages stellt also nur partiell den Zielartikel dar, eben nur, soweit er Deutschland betrifft. Deswegen habe ich ein eigenes Lemma „Landtagsabgeordneter“ angelegt. Nur weil dieser Begriff in Deutschland umgangssprachlich ebenfalls verwendet wird, habe ich einen Verweis auf den deutschen Hauptartikel angelegt. Man hätte zwar einen gemeinsamen Artikel für Deutschland und Österreich anlegen können; dies hätte dann aber unter dem Lemma „Landtagsabgeordneter“ geschehen müssen. Ich halte es aber nicht für zielführend, den Artikel entsprechend zu verschieben, weil dann von der amtlichen Bezeichnung auf den umgangssprachlichen Begriff verwiesen würde. Im Übrigen gibt es auch zwei Lemmata Landesparlament (= Landtag [Deutschland]) und Landtag (Österreich). -- Patroklos 23:27, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten